Verlangt der Vermieter beharrlich eine Renovierung aufgrund einer rechtswidrigen Schönheitsreparaturvereinbarung, muss der Vermieter die Kosten für den Anwalt des Mieters ersetzen.

Eine Mieterhöhung, die gemäß § 559 Abs. 1 BGB nach einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung vorgenommen wird, ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Durchführung der Arbeiten keine Ankündigung nach § 554 Abs. 3 BGB vorausgegangen war.

Zahlt ein Mieter die Sperrung- bzw. Entsperrungsgebühren seines Stromanschlusses nicht, nachdem sein Anschluss wegen rückständiger Rechnungen gesperrt wurde und wird daraufhin der Strom erneut abgestellt, ist dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen und führt nicht zu einer Mietminderung.

Vermieter von Wohnraum können eine Betriebskostenabrechnung auch dann nachträglich - innerhalb der Abrechnungsfrist - zu Lasten der Mieter korrigieren kann, wenn er das sich aus der ursprünglichen, fehlerhaften Abrechnung ergebende Guthaben vorbehaltlos dem Mietkonto gutgeschrieben hat.

Fehlen die Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses, kann aus deren Verletzung der Mieter keinen Ersatz der Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts herleiten.

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.

Werden die Heizkosten der einzelnen Mieterparteien eines Wohnhauses in der jährlichen Nebenkostenabrechnung unter anderem auf der Grundlage der jeweils bewohnten Fläche ermittelt, dürfen in den Verteilerschlüssel auch solche Räumlichkeiten einbezogen werden, in denen sich gar keine Heizkörper befinden.

In der Betriebskostenabrechnung dürfen Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Dem Vermieter gelang der Nachweis in Form einer Prüfbescheinigung, aus der hervorging, dass die Messtoleranzgrenzen eingehalten wurden.

Unter einer Wohnung wird ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Eine als Bügelzimmer genutzte Kellerwohnung sah der Bundesgerichtshof als dritte Wohnung eines Hauses und die erleichterte Kündigung des Vermieters als unwirksam.

Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Bei der Auswahl des Nachmieters genieße der Vermieter vollumfängliche Vertragsfreiheit.