Nach einem Urteil des AG Tiergarten, muss eine Vermieterin die Nutzbarkeit von Fenstern einer Mietwohnung wieder herstellen, die durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verschlossen worden sind. Nicht erst seit dem Fall "der Mauer" ist es allgemeinkundig, dass Mauern auch wieder beseitigt werden können.

Ein Vermieter erhöhte die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Mieter nicht zahlte. Der Vermieter kündigte fristlos. Nach Urteil des BGH ist eine Zahlungsklage und die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung der Erhöhungsbeträge nicht Voraussetzung für die Kündigung.

Ein Mieter minderte seine Miete, weil sich aufgrund baulicher Mängel Schimmel und Kondenswasser bildeten. Jedoch irrte der Mieter über die Ursache des Mangels und wurde wegen des Mietrückstands fristlos gekündet. Zu Recht, urteilte der BGH in letzter Instanz.

Für viele Menschen ist ein Leben ohne Haustier gar nicht vorstellbar. Ob Hund oder Katze, Kanarienvogel oder Goldhamster - Tierhaltung in der Wohnung führt oft auch zu Streit zwischen Mietparteien. Darf der Vermieter den Vogelkäfig in der Wohnung seines Mieters verbieten?

Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen, so das Urteil des BGH.

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil entschieden, dass einem Mieter eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden kann, wenn die Ursache des Schimmelbefalls an der unzureichenden Lüftung des Mieters liegt.

Ein Vermieter erwirkte einen Räumungstitel und die Wohnung sollte im August 2011 geräumt werden. Zur Abwendung der Obdachlosigkeit der Mieter beschlagnahmte die Gemeinde die Wohnung - die Mieter konnten bleiben, bis Mai 2012. Zu Unrecht, urteilte das VG Oldenburg.

Ein Nachbar kann dem anderen nicht vorschreiben, zu welchen Zeiten er seine Rolläden betätigen darf, auch wenn das Kind von dem Lärm geweckt wird. Die Beeinträchtigung durch das Betätigen der Rolläden ist objektiv geringfügig und gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung.

Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung und entschied mit Urteil, dass der Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt ist, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.

Mit Urteil verneint der BGH die Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB, nach der ein Vermieter im Falle einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen kann, auf preisgebundenen Wohnraum.