Mit Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, das die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierende Pflichtverletzung darstellt, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.

Stützt der Mieter die Minderung der Miete darauf, dass eine Schimmelbildung in den Mieträumen seine Familie gesundheitlich gefährdet und zu einer Krebserkrankung geführt habe, muss er konkret zu Art und Konzentration der Schimmelsporen vortragen sowie ärztliche Atteste vorlegen.

Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung muss die berechtigte Mietminderung des Mieters berücksichtigt werden, die geminderten Beträge dürfen nicht durch die "Hintertür" wieder einkassiert werden.

Konnten für die Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung die vorhandenen Zähler aus irgendwelchen Gründen nicht abgelesen werden, dürfen die Warmwasser- und Heizungskosten nicht einfach entsprechend der Wohnungsgröße geschätzt und umgelegt werden.

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf die Maklerprovision gegenüber einem Wohnungssuchenden, wenn zum Zeitpunkt des Nachweises einer Wohnung der Vermieter auch bereit war, diese zu vermieten. Es genügt nicht, dass dieser später einen Mieter sucht und an den ursprünglichen Vertragspartner des Maklers vermietet.

Der BGH hat eine Entscheidung zur Zulässigkeit einer Zahlungsklage auf zukünftige Leistung für den Fall getroffen, dass der Mieter in erheblichem Umfang seiner Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis nicht nachgekommen ist.

Der BGH hat entschieden, dass Erstattungsansprüche eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die der Mieter infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat, nach 6 Monaten verjähren.

Ein Vermieter darf die Kosten für Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, auf die Mieter umlegen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter entsprechende Arbeiten selbst vornimmt und sich die Aufwendungen vom Vermieter erstatten lässt.

Verstößt der Vermieter gegen eine im Mietvertrag festgelegte Konkurrenzschutzklausel, liegt kein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann daher die Miete nicht mindern, jedoch Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verlangen.

Da andere Mieter auch Hunde hielten, schaffte sich ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters einfach einen Mischlingshund an. Nun musste er den Hund wieder abgeben. Der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will oder nicht, so das LG Köln.