Wohnungsräumung - Auch wenn ein Mieter monatelang spurlos verschwunden ist, darf ein Vermieter nicht einfach die Wohnung leerräumen. Tut er dies doch, stellt das eigenmächtige Ausräumen eine unerlaubte Selbsthilfe (§ 229 BGB) dar.

Mieterhöhung - Es kann auch Bezug auf den Mietspiegel einer rund 25km entfernten Nachbarstadt genommen werden, wenn für die eigene Stadt kein Mietspiegel vorhanden ist und beide Städte, u.a. im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar sind.

Wohnungsvermittlung - Zahlt ein Mietinteressent einem Unternehmen eine erfolgsunabhängige Servicegebühr für eine Liste mit vermeintlichen Mietangeboten, so kann er die Gebühr zurückfordern.

Wird durch die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft ein Mieterwechsel mitgeteilt und daraufhin der Strom abgestellt, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadenersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben.

Urteil: Es ist ausreichend, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung einem Ehepartner zusendet und von diesem die Zahlung verlangt. Der Vermieter muss die Abrechnung nicht auch noch an die Ehepartnerin richten bzw. die Abrechnung an beide Ehepartner adressieren.

Beschluss: In einer Wohnung ist grundsätzlich das Rauchen und Lüften erlaubt. Nachbarn, die sich durch den blauen Dunst belästigt fühlen, haben kein Recht auf eine Mietminderung. Das Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.

Mieter können keinen hohen Kostenvorschuss für eine beabsichtigte Reparatur von Rissbildungen verlangen, solange nicht die Ursachen der Rissbildung erforscht und beseitigt worden sind. Zwecklose Maßnahmen sind ungeeignet und damit nicht erforderlich.

Nutzungserlaubnis - Ist die Nutzung einer Dachterrasse im Mietvertrag nicht schriftlich geregelt, kann der Vermieter die Nutzungserlaubnis jederzeit widerrufen, unabhängig davon, ob er zuvor die Erlaubnis ausdrücklich gegeben oder sich nur durch bloße Duldung einverstanden erklärt hat.

Nebenkosten - Die verschwägerten Parteien erwarben gemeinsam ein Anwesen in Griechenland. Die Klägerin verlangte Zahlungen für die geleistete Gartenarbeit, sowie anteilige Nebenkosten. Beides wurde mangels vertraglicher Grundlage und fehlenden Quittungen vom Landgericht Coburg abgewiesen.

Ein Vermieter, der den Hauseingangs durch eine Kamera überwacht, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Mieters. Die Überwachung wäre nur gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre.