Grundsätzlich obliegt die Erhaltungspflicht bezüglich der Mietsache dem Vermieter. Dies gilt auch für Anlagen, die der Ver- und Entsorgung der Mieträume dienen. Somit endet die Pflicht nicht am Abluftgitter selbst, sondern beträfe auch den dahinterliegenden Schacht.

Die im Mietspiegel aufgeführten Merkmale, die zu einem Mietabschlag führen, hat grundsätzlich der Mieter zu beweisen. Bei Anmietung der Wohnung empfiehlt es sich deren Ausstattung genau niederzulegen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.

Vereinbaren Mieter und Vermieter eine Nebenkostenpauschale, dann ist der Mieter auch an dieser Vereinbarung gebunden. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine anfängliche Kalkulation einer Betriebskostenpauschale offenzulegen.

Eine übertriebene Mängelbeschreibung ist nicht erforderlich. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz reicht eine Beschreibung aus, aus der die Art der Beeinträchtigungen (z.B Partylärm, Musik etc.) und ungefähre Tageszeiten, Zeitdauer und Frequenz hervorgehen.

Für Studenten sind Mobilität und Flexibilität von wesentlicher Bedeutung. Deshalb kann ein formularvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss von 3 Jahren mit Studenten und Auszubildenden unwirksam sein.

Mieter haben Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Das bedeutet, der Vermieter muss die Kosten der tatsächlich während der Abrechnungsperiode ins Haus gelieferten Energie abrechnen (sogen. Leistungsprinzip).

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist die häufigste Begründung für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Aber wann liegt Eigenbedarf vor und welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Die Gründe für den stetig wachsenden Trend zur Untervermietung der eigenen Wohnung sind vielfältig. Bei der Untervermietung gibt es jedoch einiges zu beachten. Im folgenden Beitrag finden Sie ein paar grundlegende Informationen.

Wenn ein Mieter den Wohnungsschlüssel verliert, kann dies zu umfangreichen Ersatzansprüchen des Vermieters führen. Im Extremfall muss sogar die komplette Schließanlage auf Kosten des Mieters getauscht werden. Unter welchen Voraussetzungen entstehen solche Ersatzansprüche?

Ein Vermieter erlaubte dem Mieter nicht, auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung in die Wohnung einzubauen. Nun ging es um die Frage, ob sich der Vermieter rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter den Einbau nicht gestattet. Nein, urteilte der BGH.