Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Eilverfahren die sofortige Vollziehung eines Hausverbots bestätigt, das eine weiterführende Schule gegenüber dem Vater eines Schülers (Antragsteller) wegen des Vorwurfs einer Tätlichkeit gegenüber dem Schulleiter verhängt hat.

Der Zuschnitt der Einschulungsbereiche im Bezirk Mitte von Berlin verstößt teilweise gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher mehreren Schulanfängern die Aufnahme in die von ihnen begehrte Wunschschule zugesprochen.

Ein Lehrer, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat kommuniziert und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, darf mit einem Unterrichtsverbot belegt werden.

Eine Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz kann verpflichtet werden, ihren Hund außerhalb ihres Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn er sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat, ohne dass er bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen hat.

Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, der gegen die im Waffengesetz vorgesehenen Aufbewahrungsbestimmungen verstößt, ist unzuverlässig i.S.d. Waffengesetzes, so das Urteil des VG Trier. Der Kläger bewahrte eine geladene Pistole unter der Bettmatratze auf.

Wer sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, muss konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.

Nach dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin steht dieser ein jährlicher Zuschuss zu. Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorerst weiter Zuschüsse auszahlen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Kein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei innerkirchlichen Konflikten. Nach den fortgeltenden Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) sei es Sache der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Nach Urteil des VG Arnsberg ist der Betreiber einer Windkraftanlage in der Nähe eines Ortsteils von Siegen verpflichtet, auf seine Kosten durch Messungen zu überprüfen, ob die für die Anlage maßgeblichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Nach dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot sind Behörden an das geltende Recht gebunden, so das Urteil des BVerwG. Geplante Rechtsänderungen müssen deshalb nicht schon im Entwurfsstadium berücksichtigt werden. In der Sache ging es um die Vermittlung von Sportwetten.