Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche kann zum Entzug der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen. Mit der nachhaltigen Missachtung der Vorschriften des Jugendschutzrechts, habe der Antragsteller seine Unzuverlässigkeit bewiesen.
Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Fortnahme und anderweitige Unterbringung der Hunde rechtmäßig erfolgt sei. Auch die Veräußerung der Hunde sei rechtmäßig, weil eine anderweitige Unterbringung der Tiere nicht möglich sei .
Die Klage auf Entfernung von Birken am Gründstück der Kläger blieb ohne Erfolg. Die Klägerin, die an einer Pollenallergie leidet, müsse die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen dulden, so das Urteil.
Nach Urteil des VG Berlin seien Nachbarn zur Duldung etwaiger Belästigungen verpflichtet, weil Kinderlärm nach einer seit 2011 geltenden gesetzlichen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelte.
Auf einem Pfeilwegweiser zur Autobahn 44 stand die französisch-sprachige Ortsbezeichnung "Liège". Der Kläger, ein Aachener Professor, verfolgte mit der Klage die Ergänzung um die deutschsprachige Ortsbezeichnung "Lüttich". Mit Urteil wurde die Klage abgewiesen.
Ein Grundeigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Da das Gesetz in Kürze in Kraft trete, sei es dem Antragsteller zuzumuten, bis dahin abzuwarten.
Ein Zahnarzt zog seinem Patienten, ohne dessen Einwilligung, 20 Zähne. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt widerrief die Approbation als Zahnarzt. Zu Recht, der Zahnarzt habe sich nach Erteilung der Approbation als unwürdig erwiesen.
Schülerinnen und Schüler, die unter einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) leiden, haben keinen Anspruch darauf, dass die Schule die Mathematiknote bei Versetzungsentscheidungen nicht berücksichtigt, so das Urteil des VG Braunschweig.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat den Lebensmittelüberwachungsbehörden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Internetplattform zu veröffentlichen.
Nach Urteil des VG Koblenz hat eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder höhere Besoldung.