Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen eines Unfalls auf dem Parkplatzgelände eines Supermarktes. Der Geschädigte zeichnete den Unfall mit einer Dashcam auf. Das Gericht befasste sich u.a. mit der Frage, ob die Aufzeichnungen als Beweismittel verwertet werden dürfen.

Ein Autofahrer erhielt wegen Missachtens des Rotlichts einer Ampel, die mindestens schon 6 Sekunden Rot zeigte, eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Das Amtsgericht konnte die Tat ausschließlich aufgrund einer Dashcam-Aufzeichnung nachweisen, die ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos aufgenommen hatte.

Der betroffene Autofahrer telefonierte bereits vor Fahrtantritt mit seinem Smartphone, stieg in das Auto und startete den Motor. Dabei stellte sein Mobiltelefon über Bluetooth eine Verbindung mit der Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs her. Er fuhr los, vergaß aber das Handy wegzulegen. Liegt hier ein Verstoß gegen das Handyverbot vor?

Der Besucher eines Musikfestivals ließ sich zu einer kleinen "Linie" Amphetamin verleiten und fuhr extra 3 Tage später nach Hause, weil seiner Auffassung nach die Droge bis dahin abgebaut sei. Auf dem Heimweg geriet er in eine Polizeikontrolle. Im Blut wurde eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin festgestellt. Folge: Führerscheinentzug. Zu Recht?

Passanten, die gebannt auf ihr Smartphone starren und Nachrichten lesen oder schreiben, während sie gesenkten Hauptes den Verkehr behindern, sind heute keine Seltenheit mehr. Das immer häufigere Auftreten der sogenannten Smombies stellt eine nicht ganz ungefährliche Entwicklung dar.

Aufgrund eines Unfalls auf der Autobahn bildeten die Autofahrer eine Rettungsgasse. Der Kläger wechselte mit seinem Pkw auf die rechte Fahrspur und überfuhr die durchgezogene Linie des Standstreifens. Dabei kollidierte mit dem dort fahrenden Polizeifahrzeug. Der Kläger verlangt seinen Schaden ersetzt - die Polizei hätte die Rettungsgasse nutzen müssen.

Der Kläger parkte in einem Straßenabschnitt, wo wegen eines stattfindenden Straßenfestes mobile Haltverbotsschilder (Zeichen 283) aufgestellt waren. Die Folge war, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wurde. Die Verkehrszeichen seien nicht mit einem raschen Blick erkennbar gewesen - die verlangte Gebühr sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Der Kläger verlangt vom Betreiber einer Portalwaschanlage Schadensersatz, nachdem beim Waschvorgang seine Tankklappe abgerissen wurde. Der Kläger sieht insbesondere eine Verletzung der Hinweispflicht durch den Betreiber der Waschanlage, weil in der Bedienungsanleitung nichts davon stand, dass z.B. Tankklappen gesondert zu sichern seien.

Das Gefährdungsrisiko im Straßenverkehr steigt mit der Anzahl allgemein-strafrechtlicher Delikte. Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs wenig Rücksicht auf Regeln und Gesetze nehmen, setzen sich auch beim Fahren leicht über die Verkehrsbestimmungen hinweg.

Ordnet ein Polizeibeamter beim Betroffenen eine Blutabnahme an, ignoriert aber den richterlichen Eildienst, weil ihm egal ist, wie dessen Entscheidung ausfällt, liegt eine bewusste Umgehung des Richtervorbehalts vor, die nach Beschluss des OLG Naumburg zu einem Beweisverwertungsverbot führt.