Gerade in Großstädten herrscht viel Verkehr. Als Verkehrsteilnehmer muss man sich deshalb stets rücksichtsvoll und vorsichtig verhalten, damit niemand zu Schaden kommt. Das gilt auch für Passanten und Radler - unter Umständen müssen sie bei einem Unfall (mit)haften.

Der Betroffene wurde in seiner Wohnung erheblich alkoholisiert von der Polizei angetroffen. Eine Woche lang habe er täglich 0,6 Liter Wodka und 0,5 Liter Radler konsumiert, ohne in dieser Zeit Nahrung zu sich zu nehmen. Nachdem bei ihm eine Alkoholabhängigkeit festgestellt wurde, entzog man ihm die Fahrerlaubnis. Zu Recht?

Mit rund 2 Promille begab sich der Angeklagte in ein versteckt liegendes, als solches nicht beworbenes Bordell. Dementsprechend versteckt lag auch der Parkplatz. Nach einem Streit wegen der Zahlung, setzte er sich ins Auto und fuhr rund 8m auf dem Parkplatz. Das Amtsgericht sprach ihn wegen einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr schuldig.

Ein Reichsbürger brachte bei polizeilichen Verkehrskontrollen immer wieder unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und sich auch nicht an die dortigen Regeln halten müsse. Nach einer nicht beigebrachten MPU wurde seine Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrt er sich vor einem staalichen Gericht.

Der Kläger hat von der Beklagten einen gebrauchten Pkw erworben. Bei der Zulassung stellte sich heraus, dass das Kfz zur Fahndung ausgeschrieben war, weshalb die Polizei das Fahrzeug sicherstellte. Der Käufer verlangt die Rückabwicklung. Der Verkäufer beruft sich auf die Klausel: "Verkauf an Kfz Handel wie besichtigt ohne Garantie und Gewährleistung".

In einem weiteren Urteil in Sachen Abgasskandal (hier: LG Braunschweig) hat der Kläger seine Klage darauf gestützt, dass er durch die Volkswagen AG (Beklagte) über die Abgaswerte des Pkw arglistig getäuscht worden sei. Der Kläger begehrt daher Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen der Manipulationssoftware abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Verkäufer keine Arglist nachgewiesen bzw. zugerechnet werden konnte und eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht entbehrlich war.

Der Angeklagte befuhr im Juli 2014 mit einem nicht angemeldeten Motorroller öffentliche Straßen, nachdem er an dem Fahrzeug das für das Jahr 2009 gültige Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn u.a. wegen Urkundenfälschung. Zu Recht?

Der Angeklagte hatte an seinem außer Betrieb gesetzten und nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassenen Wohnmobil entstempelte Kfz-Kennzeichen angebracht, bevor er mit diesem Fahrzeug öffentliche Straßen befuhr. Das Amtsgericht hat den Angeklagten u.a. wegen Urkundenfälschung verurteilt. Zu Recht?

Eine Frau hatte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt, bevor sie am selben Tag in den Urlaub flog. Am nächsten Tag wurd von einem Umzugsunternehmen mobile Halteverbotsschilder aufgestellt. Zwei Tage später wurde sie abgeschleppt und mit den Kosten belastet. Zu Recht?