Nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm muss Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich hingenommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur an besonders gefährlichen Stellen streuen, um der Gefahr einer Glatteisbildung vorzubeugen.

Ein Autofahrer hatte die letzten 24 Monate insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten - davon 83 Parkverstöße - begangen. Aufgrund seines hartnäckigen Falschparkens wurde er zur Abgabe eines Gutachtens über seine Fahreignung aufgefordert. Da er dem nicht nachkam, wurde seine Fahrerlaubnis entzogen.

Entscheidend für die Frage der Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung ist unter anderem, ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung mit der Dashcam stattfindet, insbesondere aber auch, ob eine automatische Löschung oder Überschreibung der Aufzeichnungen innerhalb von bestimmten Zeiträumen erfolgt.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Fahrerlaubnis auf Probe entzogen werden kann, weil der Inhaber nach zwei Geschwindigkeitsverstößen ein von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht vorgelegt hat.

Ein Autofahrer parkte auf dem Parkplatz einer Gastronomie ab, die an einem Kreisverkehr lag. Dort kaufte er sich Essen und wollte anschließend die Apotheke aufsuchen, die direkt auf der anderen Seite des Kreisverkehrs lag. Er durchfuhr mit Schrittgeschwindigkeit den Kreisververkehr und hatte dabei keinen Gurt angelegt.

Nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB wird bestraft, wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Was ist aber Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung?

Der Beklagte bestellte bei der Klägerin ein Neufahrzeug. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs am Wohnsitz des Beklagten, stellte dieser einen Lackschaden an der Fahrertür fest. Muss der Käufer grundsätzlich das Fahrzeug abnehmen und den Kaufpreis zahlen, bevor der Mangel beseitigt wird?

Der Kläger stellte kurz nach Kauf eines Gebrauchtwagens fest, dass immer mal wieder das Kupplungspedal am Fahrzeugboden hängen blieb und dieses in die Ausgangsposition zurückgezogen werden musste. Der Händler konnte bei einer Tesfahrt nichts feststellen und sah keinen Anlass zur Nachbesserung.

Nach Urteil des LG Braunschweig könne sich das beklagte Autohaus nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten (100€) vorliege. Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit.

In München stand in einer Parkbucht tagelang ein PKW-Anhänger, bei dem die Seitenflächen vollständig mit der Werbung eines FKK-Clubs beklebt waren. Auf diesen war eine leicht bekleidete Frau zu sehen, die mit gespreizten Beinen posierte und mit einer Hand ihren Schambereich verdeckte. Darf der Anhänger für reine Werbezwecke dort stehen?