Lässt ein Hauseigentümer wegen Umsturzgefahr die überalterten Bäume an der Grenze zum Nachbargrundstück entfernen, kann er die Aufwendungen dafür nicht auf den Mieter seines Gartens umlegen.

Urteil: Ein Vermieter kann seinen Mieter nicht dazu verpflichten, Türen, Fenster und Loggia von außen zu streichen. Eine entsprechende Mietvertragsklausel ist unwirksam, berichtet Immowelt.de.

Nürnberg (D-AH) - Wird eine Straße zwar regelmäßig von Flugzeugen überflogen, liegt aber nicht in einem als solchem offiziell ausgewiesenen Lärmschutzbereich, haben die Anwohner noch keinen ausreichenden Anspruch auf eine besondere Mietminderung wegen des Fluglärms über ihren Häusern.

Nebenkosten - Gerichte fordern von Verwaltungen und Eigentümern, dass sie sich möglichst verständlich ausdrücken und in den Rechnungen nicht nur Zahlenkolonnen nebst vielen unbekannten Abkürzungen verwenden.

Nürnberg (D-AH) - Wem die ausreichende Beheizung seiner Räume zu teuer kommt, der kann dafür nicht einfach unbesehen den Vermieter verantwortlich machen. Eine Heizung mit einem selbst erheblich über dem Durchschnitt liegenden Verbrauch stellt noch lange nicht automatisch einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar.

Übergabeprotokoll - Nach Abschluss eines Mietvertrages kann eine Endrenovierungsregelung individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Der BGH entschied, dass die Absprache in einem Wohnungsübergabeprotokoll wirksam ist.

Trotz Schmierereien und Vandalismus - Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen.

Urteil: Der Vermieter darf Nebenkosten nur nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit abrechnen. Überhöhte Kosten muss der Mieter nicht zahlen.

Kontrollgang - Ein Vermieter hat kein Recht darauf, die Wohnung seines Mieters routinemäßig zu kontrollieren. Dies ist laut eines Urteils nur statthaft, wenn es einen konkreten Anlass gibt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Wertminderung - Eine erotische Massagepraxis, bei der es sich weniger um einen medizinischen Badebetrieb als vielmehr um einen Ort der sexuellen Entspannung handelt, stellt einen unzulässigen Gebrauch einer Eigentumswohnung dar.