Trennen sich Eheleute, kann ein Ehegatte unter Umständen verlangen, dass der Partner den Schadensfreiheitsrabatt einer Kfz-Versicherung auf ihn überträgt. Dies setzt allerdings voraus, dass der Ehegatte das über den Partner versicherte Fahrzeug alleine genutzt hat.

Wer wegen einer tätlichen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau von der Polizei der Wohnung verwiesen wird, kann nicht darauf hoffen, wegen der Weihnachtsfeiertage vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Tagen wieder nach Hause zu dürfen.

Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung.

Der BGH hat die Rechte von Scheinvätern gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind gezahlt haben. Wurde die Vaterschaft erfolgreich angefochten und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses, muss die Mutter den Namen des Mannes nennen, der für das Kind in Frage kommt.

Der BGH hat entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.

Mit Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der immer wieder vorkommenden Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen im Rahmen eines Eltern/Kind Verhältnisses bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) steuerlich geltend gemacht werden können.

Bei Ausstellung von Gutachten und Attesten muss erkennbar sein, auf welchem Weg der Arzt zu dem von ihm gefundenen Ergebnis gelangt ist. Die Aussagen über eine Person, die der Arzt nie gesehen hat, verstoßen gegen diesen Grundsatz.

Der Unterhaltsberechtigte muss detailliert darlegen, warum bei einem Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht, der eine Vollzeittätigkeit ausschließt. Maßgeblich sind die individuellen Gründe, die auch detailliert in die Urteilsbegründung des Familiengerichts einfließen müssen.

Hat ein inzwischen 12-jähriges Kind fast sein gesamtes bisheriges Leben bei Pflegeltern verbracht, können gewichtige Gründe für eine Namensänderung sprechen. Diese kann für die weitere Entwicklung des Kindes von erheblicher, wenn nicht gar existentieller Bedeutung sein.

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.