Eine westpfälzische Stadt verlangte von der Betreiberin eines Internetcafés mit 8 Personalcomputer eine Vergnügungssteuer in Höhe von 2880,- € für die Zeit von Januar bis Juni 2012. Das VG Neustadt hat im Eilverfahren entschieden, dass vorläufig keine Vergnügungssteuer verlangt werden kann.
Die Personenbeförderung von einem Parkhaus zum Flughafen Berlin-Tegel erfordert eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Es handele sich bei dem Transfer nicht bloß um nicht um einen "kostenlosen Service", sondern um eine entgeltliche Beförderung.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil entschieden, dass Schüler, die die 10. Klasse im Rahmen der Schulform G8 besuchen, Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben.
Die Diensttelefonnummern der Bearbeiter einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz des einzelnen Behördenmitarbeiters, so das Urteil des VG Leipzig. Eine Anwaltskanzlei begehrte den Zugang zur Telefonliste der Mitarbeiter eines Jobcenters.
Bei offenstehender Zellentür hatte ein Justizvollzugsbeamter mit einer Gefangenen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Es wurde zum Gesprächsthema Nr. 1 und unter den Inhaftierten kam es zu Anfeindungen. Folge war eine vorläufige Dienstenthebung.
Wird ein Klassenlehrer von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickelt und erleidet dabei eine Augenverletzung, so ist dies ein Dienstunfall, für den ihm Unfallfürsorge zu gewähren ist. Das entschied mit Urteil das VG Freiburg.
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat gegenüber einem Bürger zu Recht eine Gewerbeuntersagung in Bezug auf die von ihm betriebene Seitensprungagentur ausgesprochen. Gegen Entgelt gab es eine Liste mit den Telefonnummern von angeblich an Seitensprüngen interessierten Frauen.
Einem Polizeianwärter kann nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,2 Promille Atemalkoholkonzentration vorläufig die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagt werden. Wird bereits in der Ausbildungszeit ein derartiges Delikt begangen, könne daraus eine mangelnde charakterliche Eignung abgeleitet werden.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) durfte zu Recht am 27. Januar 2012, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, keine öffentliche Versammlung durchführen, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.
Ein ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf von einem privaten Halter nicht im Straßenverkehr betrieben werden. Die Betriebsuntersagung erging, wie das Verwaltungsgericht Aachen entschieden hat, zu Recht. Dem Fahrzeug fehle die erforderliche Betriebserlaubnis.