Nürnberg (D-AH) - Wer zur Parkplatzsuche auf die linke Seite der Fahrbahn abbiegt, obwohl die Einbahnstraße nur auf der rechten Seite klar erkennbar mit Parktaschen versehen ist, hat alleine die volle Haftung zu tragen, wenn es dabei zu einem Zusammenstoß mit einem ihn überholenden Fahrzeug kommt.

Einundzwanzig, zweiundzwanzig – so zählte ein Polizist die Rotlichtphase einer Ampel über die der spätere Kläger gefahren ist. Der Verkehrssünder wollte die freie Zählung nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Dieses machte jedoch deutlich, dass das Zählen "einundzwanzig, zweiundzwanzig, u.s.w." einer normalen Sprechgeschwindigkeit entspreche und der Polizist wisse, worauf es bei der Rotlichtüberwachung ankomme.

Einige Legenden halten sich beharrlich – auch die, dass bei einem Auffahrunfall immer derjenige haftet, der aufgefahren ist. So einfach ist es jedoch nicht, informiert die Victoria Versicherung, denn jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet Unfällen nach Möglichkeit aktiv vorzubeugen.

Handy am Steuer - Mittlerweile sollte es wirklich jeder begriffen haben, dass man beim Autofahren nicht mit dem Handy in der Hand telefonieren darf. Laut ARAG Experten lassen die Gerichte den Autofahrern kaum Spielraum, dieses Verbot zu umgehen. Im aktuellen Fall wurde ein Autofahrer erwischt, der auf dem Seitenstreifen einer Kraftfahrtstraße mit laufendem Motor telefonierte.

OLG Brandenburg - Der Angeklagte wurde auf einem Moped bei der Ausfahrt aus einem Parkplatz von Polizeibeamten angehalten. Da Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt wurde, wurde er auf Anordnung der Polizeibeamten zur Blutentnahme in das nahe gelegene Klinikum gefahren, wo eine Blutprobe entnommen wurde, die eine Ethanolkonzentration von 2,13 mg/g ergab.

OLG Brandenburg - Eine Autofahrerin war am 21.11.2006 am Nachmittag auf der Berliner Straße in Potsdam in Richtung Glienicker Brücke unterwegs. In Höhe der Einmündung Schiffbauergasse wollte sie wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn der ViP Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH.

Rechtstipp - Hat ein anderer als der Halter ein Fahrzeug verbotswidrig geparkt und wird dieses sodann abgeschleppt, muss die Behörde die Abschleppkosten vorrangig von dem namentlich bekannten Fahrer verlangen. Laut ARAG Experten darf nur auf den Halter zurückgegriffen werden, wenn die Inanspruchnahme des Fahrers aussichtslos ist.

Rechtstipp: ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer auf Landstraßen nicht in jedem Fall das Fernlicht eingeschaltet haben müssen. Das Oberlandesgericht Hamm stellte kürzlich in einem Urteil fest, dass die Einschaltung des Abblendlichtes ausreichend sei.

Rechtstipp: ARAG Experten warnen Radfahrer davor, in jedem Fall davon auszugehen, dass Autofahrer das geltende Vorfahrtsrecht beachten! Das Amtsgericht Neuruppin hat erst kürzlich entschieden, dass den Radfahrer unter Umständen ein Mitverschulden treffen kann.

Rechtstipp: Falschparker, die buchstäblich in letzter Sekunde ihren Wagen vom Haken des Abschleppdienstes holen, müssen die Kosten für den Einsatz trotzdem zahlen. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.