Einige Legenden halten sich beharrlich – auch die, dass bei einem Auffahrunfall immer derjenige haftet, der aufgefahren ist. So einfach ist es jedoch nicht, informiert die Victoria Versicherung, denn jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet Unfällen nach Möglichkeit aktiv vorzubeugen.

Dies erfuhr auch der Fahrer eines Pkw, der auf der Autobahn aufgrund eines technischen Defekts an Geschwindigkeit verlor. Er zog den Wagen nach rechts, gab allerdings keinerlei Warnzeichen. Kurz bevor sein Fahrzeug zum Stehen kam, fuhr ein von hinten kommender Verkehrsteilnehmer auf und es entstand erheblicher Sachschaden.

Für diesen haftet der Unfallgegner jedoch nur zu einem Drittel entschied das Kammergericht Berlin: Auf der Autobahn habe kein Verkehrsteilnehmer damit zu rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto plötzlich und ohne ersichtlichen Grund das Tempo drosselt. Da der Geschädigte nicht einmal versucht habe auf den Defekt durch Hupen oder das Einschalten der Warnblinkanlage hinzuweisen, müsse er nun selbst zwei Drittel des Schadens tragen. (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 5/08)

Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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