Autounfall - Wer sich als Beifahrer im Auto nicht anschnallt, handelt grob fahrlässig und muss daher bei einem Unfall für möglicherweise erlittene Verletzungen mithaften. Selbst ein Vollrausch schützt nicht vor dieser Konsequenz, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung.

Wenn der Fahrer nach links zur Fahrbahn aussteigt, trifft ihn eine besondere Gefahrenminderungspflicht. Dazu gehört auch, dass er die Fahrzeugtür nicht länger als für das Aussteigen unbedingt nötig offen lässt, entschied das Kammergericht Berlin.

Autounfall - Wenn es einmal kracht, sollten Autofahrer unbedingt das Eintreffen der Polizei abwarten und sich nicht schon vorher von der Unfallstelle entfernen, warnen die Verkehrsexperten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung.

Parkverbot - Jeder Autofahrer stand vermutlich schon einmal im Parkverbot, ohne es zu wissen. Denn oft führt eine irreführende Beschilderung zur Verwirrung. Die Kosten einer solchen Verwirrung muss nicht unbedingt der Autofahrer zahlen, klären jetzt ARAG Experten auf.

Bielefeld/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer zwar Amphetamine konsumiert hat, aber unklar ist, ob die Drogen zur Fahruntüchtigkeit geführt haben, dann darf ihm die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen werden.

Kassel/Berlin (DAV). Auch bei scheinbar eindeutigen Unfällen, bei denen die Schuldfrage geklärt scheint, sollte man nicht auf einen Anwalt verzichten. Die entsprechenden Kosten müssen durch den Unfallverursacher ebenfalls ersetzt werden, selbst wenn der Rechtsbeistand schon vor einem Gerichtsverfahren eingeschaltet wurde.

Verkehrsrecht - Mobile Park- und Halteverbotsschilder sind zu beachten - das gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn ihre Vorderseiten nur vom Bürgersteig aus einzusehen sind.

Autoschaden - Wenn ein PKW ordnungswidrig auf einem Gehweg parkt und diesen auf 1 Meter verengt, kann ein radfahrendes 7-jähriges Kind oder deren Eltern nicht zur Haftung herangezogen werden, wenn es mit dem Rad das Auto beschädigt. Die Risiken eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs habe in erster Linie der Parkende zu tragen.

Teilschuld im Verkehr - Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt wird, auch wenn er im "Recht" ist. Besteht er auf seinem Vorfahrtsrecht, obwohl es für ihn ein leichtes wäre, einen Verkehrsknoten aufzulösen und entsteht dadurch ein Schaden, haftet auch er.

Teilschuld - Zur Oktoberfestzeit sind, wie jedes Jahr, vermehrt Betrunkene Menschen unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Ein Verkehrsteilnehmer muss seine Geschwindigkeit daran anpassen, sonst trägt er ein 50-prozentiges Mitverschulden an einem Unfall.