Autounfall - Wenn es einmal kracht, sollten Autofahrer unbedingt das Eintreffen der Polizei abwarten und sich nicht schon vorher von der Unfallstelle entfernen, warnen die Verkehrsexperten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung.

Wer sich anders verhält, riskiert den Versicherungsschutz.

Diese Erfahrung musste erst kürzlich ein Mann machen, der mit seinem Wagen nachts gegen eine Grundstücksmauer gefahren war und nicht auf das Erscheinen der Polizei hatte warten wollen. Stattdessen ließ er das Fahrzeug stehen und ging nach Hause. Er habe unter Schock gestanden, versuchte der Unfallfahrer später sein Verhalten zu rechtfertigen, und sei aus diesem Grund schuldunfähig. Schließlich hätte er seine Papiere im Fahrzeug gelassen und sich mit Einverständnis einer Zeugin von der Unglücksstelle entfernt.

Der Versicherung reichte diese Erklärung jedoch nicht

Sie sah die Pflicht des Fahrers zur Aufklärung des Tatbestandes verletzt und weigerte sich daher, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Auch das Oberlandesgericht Saarbrücken wollte der Argumentation des Autofahrers nicht folgen. Durch das Verlassen des Unfallortes habe er nicht nur die Feststellung seiner Personalien verhindert, sondern sich zusätzlich einem Alkohol-Test entzogen. Somit wäre die Klärung versicherungsrechtlich wichtiger Fragen unmöglich geworden, die Assekuranz sei daher von der Leistung befreit.

Gericht:
OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 424/08

Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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