In einer Autowerkstatt wurden starke Bissschäden an Dämmung, Kabel und Kopfairbag festgestellt, die vermutlich durch Mäuse verursacht wurden. Die Teilkaskoversicherung lehnte eine Leistungspflicht ab. Schäden im Fahrzeuginnenraum seien nicht versichert. Mit dem Begriff "Fahrzeuginnenraum" hat sich das OLG Frankfurt beschäftigt.

Auf der Suche nach Nahrung, Schutz oder Partnern überqueren Tiere Straßen ohne Vorwarnung. Grund dafür ist der sogenannte Wildwechsel: Wildtiere bewegen sich häufig auf vertrauten, regelmäßig benutzten Wegen. Insbesondere im Herbst bei Dämmerlicht kommt es deshalb schnell zu gefährlichen Situationen für Autofahrer.

Ein Waschanlagenbetreiber, der vor Benutziung der Waschstraße nicht darauf hinweist, dass bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Ein Mann wollte rückwärts aus einer Parkbucht auf einem Autobahnparkplatz ausparken. Er kollidierte mit einem Transporter der Straßenbaubehörde, das die Fahrgasse entgegen der Einbahnstraßenregelung zur Kontrolle des Parkplatzes befuhr. Der Mann klagt auf Schadensersatz.

Der Besitzer eines Dieselfahrzeuges begehrt die Erteilung einer HU-Plakette. Diese hatte der Prüfer versagt, weil bei der Prüfung der Mangel "812 E Motormanagement-/Abgasreinigungssystem - Ausführung unzulässig" festgestellt wurde. Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass die Tüvplakette zu Recht versagt worden ist.

Ein Verteidiger kann, soweit dies zur Überprüfung des standardisierten Messverfahrens (Geschwindigkeitsmessung) erforderlich ist, im Vorfeld der Hauptverhandlung grundsätzlich auch in solche Unterlagen Einsicht verlangen, die sich nicht bei den Akten befinden.

Ein Fahrgast, der beim Anfahren stürzt, haftet grundsätzlich allein, wenn er sich nach dem Einsteigen in einen Bus nicht sofort festen Halt verschafft. Stürzt der Fahrgast beim Anfahren, so streitet der Beweis des ersten Anscheins, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Auffahrunfall in der Autowaschanlage, weil der Vordermann grundlos die Bremse betätigte. Dadurch sprang das Fahrzeug aus dem Schleppband und wurde nicht mehr weitergezogen. Der Hintermann wurde aufgeschoben. Dieser verklagt den Waschanlagenbetreiber.

Im vorliegenden Fall weigerte sich der Antragsteller an seinem Dieselfahrzeug das vom Hersteller angebotene "Software-Update" vornehmen zu lassen. Daraufhin untersagte die Behörde ihm den Betrieb des Fahrzeugs. Dagegen wehrt sich der Antragsteller, jedoch ohne Erfolg.

Ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Das Gericht sah keinen Anlass, die bislang von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen von 1.000 km Laufleistung bzw. 3.000 km Laufleistung in Ausnahmefällen zu verändern.