Nach Urteil des Amtsgerichts Freyung sind Anwaltskosten nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte selbst Rechtsanwalt ist, er sich selbst vertritt und es sich um einfach gelagerten Fall mit von vornherein feststehender Haftung handelt. 

Der Kläger fuhr mit einem 300.000 Euro teuren Sportwagen auf einem Parkplatz rückwärts in Richtung eines eingezäunten Grundstücks. Der dort befindliche Esel hatte offensichtlich keinen Gefallen an dem Luxusfahrzeug, streckte seinen Kopf durch den Zaun und biss in das Fahrzeug. Den Schaden will der Kläger ersetzt haben.

Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug so ungünstig, dass dadurch die Straßenbahn blockiert wurde. Bis das Fahrzeug abgeschleppt wurde, setzte der Betreiber Taxis für die Personenbeförderung ein. Die entstandenen Kosten in Höhe von knapp 1000 Euro machte er als Schadensersatz geltend.

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.

Ein Verstoß gegen § 6b BDSG begründet nicht zwangsläufig ein zivilprozessrechtliches Beweisverwertungsverbot. Es ist im Einzelfall eine Abwägung zu treffen zwischen einerseits den Interessen des Datenschutzes, andererseits dem Beweisinteresse desjenigen, der das Beweismittel in den Prozess einführen möchte.

In nachfolgender Entscheidung äußert sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Einsatz privater Dienstleister bei Verkehrsmessungen. Unter anderem muss die Ordnungsbehörde die Umwandlung und Auswertung des Beweismittels selbst durchführen.

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil (Az. 7 U 46/17). Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Der Eigentümer eines VW Amarok 2,0 TDI ist vom sogenannten Abgasskandal betroffen. An der Rückrufaktion, sich eine neue Software aufzuspielen zu lassen, hat der Eigentümer nicht teilgenommen. Daraufhin wurde ihm durch das Landratsamt der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt.

Wer sein Auto im Parkverbot abstellt, riskiert, es zunächst einmal nicht wiederzusehen. Wurde der Wagen abgeschleppt, darf der Abstellort verschwiegen werden. Aber nur, solange die reinen Abschleppkosten nicht bezahlt sind oder keine Sicherheit dafür geleistet wurde.

Im vorliegenden Fall wollte der Angeklagte einem Fahrverbot entgehen und beauftragte eine unbekannt gebliebene Person, die die Angaben im Anhörungsbogen übernahm. Damit erreichte er, dass die Bußgeldbehörde ihn innerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr belangen konnte. Welchen Straftatbestand hat der Angeklagte nun erfüllt?