Ein Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Änderung zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt oder optisch nicht störend ist.

Mieter haben einen Anspruch auf die Schallisolierung, die bei Errichtung des Gebäudes als Stand der Technik galt. Baut der Vermieter das Dachgeschoss zu Wohnungen um, muss dieser nur auf aktuelle DIN-Normen abstellen, wenn er neu baut oder grundlegende Veränderungen vornimmt.

Ist der Austausch von undichten Fenstern dringend erforderlich, habe ein Mieter auch den Einbau von weißen Fenstern zu dulden. Selbst dann, wenn die ursprünglichen Fenster in der Farbe "Eiche braun" gefertigt waren, so das Urteil des AG München.

Das BVerfG hat die Grundsätze bekräftigt, die in zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter zu beachten sind. Zu berücksichtigen sei auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat.

Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Entfernung eines Bildes, welches der Mieter dort unerlaubt angebracht hat. Zu Recht, denn die Anbringung würde eine Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten darstellen, so das Urteil.

Modernisierungen im Mietshaus sind für die Bewohner oft eine lästige Angelegenheit. Ganz gleich, ob Vermieter umbauen, sanieren oder modernisieren möchten. Womit Mieter rechnen müssen - auch mit Blick auf die neue Mietrechtsreform!

Bei der Beurteilung der Frage, ob für den Mieter eine Berechtigung zur Installation einer Parabolantenne auf der Terrasse bestehe, muss eine Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Vermieterin und dem Recht der Mieter auf Zugang zu Informationen vorgenommen werden.

Fehlt eine vertragliche Regelung über die Anzahl der zu überlassenden Schlüssel, bemisst sich die Anzahl der zu überlassenden Haus- und Wohnungsschlüssel grundsätzlich nach der Zahl der Wohnungsnutzer.

In seinem Urteil hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob der Vermieter verpflichtet sein kann, dem Mieter zu erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen.

Der BGH hat mit Urteil entschieden, dass § 551 Abs. 1 und 4 BGB, welche die Höhe einer Mietsicherheit auf drei Monatsmieten begrenzt, keine Anwendung auf eine Sicherheit findet, die dem Vermieter von einem Dritten gewährt wird, um die dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden.