Ein Mieter war verpflichtet die Wohnung zu räumen, zog aber nicht aus. Daraufhin stellte der Vermieter die Stromzufuhr zur Wohnung ab. Zu Unrecht, so das Urteil des AG Münchens. Dies stelle bis zur endgültigen Räumung eine Besitzstörung dar.

Oft treiben alte und verzogene Fenster die Heizkosten in die Höhe oder bieten nur unzureichenden Schutz gegen Feuchtigkeit. Manchmal hilft dann nur noch ein Komplettaustausch. Doch wer kommt für die Kosten auf und welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe kann nachträglich wieder aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller die für die Bewilligung maßgebenden Tatsachen vorgetäuscht hat.

Erscheint eine Gefahr für Dritte (hier: parkende Autos) nicht völlig ausgeschlossen, darf der Mieter keine Blumenkästen an die Außenseite des Balkongeländers anbringen, so das Urteil des Landgerichts Berlin.

Ein Mieter kann grundsätzlich vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser wegen Eigenbedarfs gekündigt wird, obwohl kein Eigenbedarf besteht. Zwischen der Täuschung durch den Vermieter und dem Auszug des Mieters muss jedoch ein Kausalzusammenhang bestehen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil entschieden, dass eine vorübergehende Erhöhung der Belastung durch Verkehrslärm, die sich in den üblichen Grenzen hält, nicht zur Mietminderung berechtigt, wenn bei Abschluss des Mietvertrages eine geringe Lärmbelastung nicht erkennbar ein Entscheidungskriterium des Mieters war.

Nach Urteil des Amtsgerichts München ist ohne Einsicht in die Kostenbelege das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung durch den Mieter unzulässig. Das AG München zählt auch noch einmal auf, was zu einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung gehört.

Behält sich der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine Nachberechnung vor (hier: Grundsteuer), dann wird die Verjährungsfrist für eine Nachforderung nicht mit Erteilung der Abrechnung in Gang gesetzt, sondern erst dann, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die Nachforderung begründenden Umständen erlangt hat.

Wird auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses von früh bis spät permanent geraucht, steht den Mietern in der darüberliegenden Wohnung eine Mietminderung von 5% zu. Nach Urteil des LG Hamburg stelle dies erheblich geminderte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung dar.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.10.2012 (VIII ZR 107/129) die Kündigung von Mietwohnungen deutlich erleichtert. Danach könne der Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten auch dann kündigen, wenn der Mieter weniger als 2 Monatsmieten im Rückstand ist.