Der BGH hat in seinem Urteil die Frage bejaht, dass ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich an den Vermieter zurückgibt.

Will der Vermieter nach Auszug seines Mieters Schadensersatz verlangen, weil Teile der Mietsache beschädigt wurden, muss der Vermieter dem Mieter zunächst eine Nachfrist zur Schadensbeseitigung setzen. Ein verkalkter Duschkopf gehört jedoch zur normalen Abnutzung.

Wird vermieteter Wohnraum gekauft, tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein, so das Urteil des BGH. Dies gelte auch für eine im Mietvertrag enthaltene Kündigungsbeschränkung.

Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet dies noch auf Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist, so das Urteil des AG München.

Wird eine Wohnung im Erdgeschoss von Ratten heimgesucht, steht den Mietern für die Zeit der Schädlingsbekämpfung eine Mietminderung zu. Die Mieter sind nicht für den Rattenbefall verantwortlich zu machen, wenn die Ratten über die dauerhaft geöffnete Terrassentür in die Wohnung eingedrungen sind.

Leidet die Mietsache (Wohnung) unter erheblichen Mängeln, kann der Mieter die Miete mindern und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das bloße Bestehen des Zurückbehaltungsrechts schließt allerdings Verzug des Mieters nicht aus, wenn er die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht ausdrücklich geltend macht.

Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Wohnung ist nach h.M. als erheblicher Mangel der Mietsache anerkannt und ist ein tauglicher Kündigungsgrund, so das Urteil des LG Osnabrück. Grundsätzlich müsse der Mieter einen solchen Mangel darlegen und beweisen.

Künftig sollen in der Regel Vermieter die Provision zahlen, die im Fall einer Einschaltung von Maklern bei der Wohnungsvermittlung fällig wird. Zu diesem Zweck will der Bundesrat in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das "Bestellerprinzip" einfügen.

Nach Urteil des AG Rheinbach gehört die Befestigung einer Küchenarbeitsplatte zum gewöhnlichen Mietgebrauch gemäß § 538 BGB. Stellt der Vermieter bestimmte Einrichtungen nicht zur Verfügung, sind 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen als unvermeidbar hinzunehmen.

Nach Urteil des AG Waiblingen gehen bei einer Ablehnung der gemeinsamen Übergabe einer Mietsache sämtliche Zweifel an einer Verschlechterung / Beschädigung der Mietsache zu Lasten derjenigen Seite, welche die gemeinsame Übergabe der Mietsache grundlos abgelehnt hat.