Wer im Home-Office arbeitet, seiner schriftstellerischen Tätigkeit am heimischen Schreibtisch nachgeht oder Nachhilfeunterricht in der Mietwohnung erteilt, nutzt die Wohnung auch beruflich. Darf man das? Oder muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Nach Urteil des AG München (Az. 411 C 4836/13), gehöre der Schutz vor Sonne auf dem Balkon als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Mit einem Sonnenschirm könne dies nicht erreicht werden, so dass der Mieter eine Markise anbringen darf.

Solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gehören Waschmaschine und Wäschetrockner in der Wohnung zumindest in Neubauten ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, die der Vermieter hinzunehmen hat. Ein Unterlassungsanspruch bestehe nicht.

Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung verlangt und der Mieter die geforderte erhöhte Miete zahlt, hat der Mieter stillschweigend der Mieterhöhung zugestimmt, so das AG München (Az. 452 C 11426/13).  Eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung ist nicht notwendig.

AG Köln (Az. 211 C 19/10) - Eine Toilette, die so weit nach vorne versetzt wurde, dass man beim Toilettengang mit dem Waschbecken kollidiert und zudem nur mit einem Eimer Wasser gespült werden kann, weil der Spülkasten fehlt, rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 14%.

Nach Beschluss des BGH (Az. VIII ZR 310/12), muss bei einem Heizkostenverteiler zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Heizkosten auf eine andere Berechnungsmethode zurückgegriffen werden, wenn das Gerät defekt ist. Hier kann z.B. eine Berechnung nach der Wohnfläche erfolgen.

Nach einer Entscheidung des AG Offenbach (Az. 37 C 180/13), stellt das unerlaubte Parken auf dem Grundstück zumindest dann keine erhebliche, eine Kündigung rechtfertigende Vertragsverletzung des Mieters dar, wenn zuvor das Parken längere Zeit geduldet oder gestattet wurde.

Was Mieter am Ende der Mietzeit beachten sollten, zeigt nachfolgende Zusammenstellung an Entscheidungen. Die neuere Rechtsprechung des BGH besagt, dass  Wände bei Auszug hell gestrichen sein müssen. Müssen aber die Wände dann weiß gestrichen werden?

Der BGH hat sich in seinem Urteil mit der Frage befasst, ob der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen kann, wenn er eine zuvor erteilte Untervermietungserlaubnis widerruft, der Untermieter die Wohnung aber nicht sogleich räumt.

Das AG Hannover hat einen Vermieter verurteilt, an seine Mieterin 560€ Schadensersatz wegen einer unberechtigten Kellerräumung zu zahlen. Im Keller befand sich auch die im Winterschlaf befindende Schildkröte, die mit anderen Gegenständen entsorgt wurde.