Nach Urteil des AG München (Az. 433 C 2726/13), hat ein Mieter keinen Anspruch auf eine behindertengerechte Bedienbarkeit von Rollläden, wenn dies nicht im Mietvertrag festgelegt wurde und der Umbau der Rollladensysteme lediglich eine Erhaltungsmaßnahme und keine Modernisierung ist.

Nach Urteil des AG Steinfurt (Az. 21 C 987/13), kann der Vermieter von dem Mieter nicht verlangen, dass dieser die Anfertigung von Fotos in seiner Wohnung duldet, die zur Erstellung von Internetanzeigen verwendet werden sollen. Der Eingriff in die Privatsphäre des Mieters überwiegt das Interesse des Vermieters.

Quietschende Geräusche in einer Wohnung nachts über einen längeren Zeitraum hinweg hinweg sind nicht sozialadäquat und berechtigen den Vermieter zur Kündigung. Der Mieter habe lange in die Nacht starke Lärmbelästigungen durch sexuelle Praktiken mit anderen Männern verursacht.

Der Vermieter muss den Beweis führen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass die Feuchtigkeitsschäden auf die Bausubstanz zurückzuführen sind und nicht etwa muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel auf die Bausubstanz zurückzuführen ist.  

Hat der Mieter Fragen zu seiner Betriebskostenabrechnung, muss er grundsätzlich zunächst Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters nehmen. Erst danach kann ein Anspruch auf Auskunft bestehen, wenn die mieterseits beanspruchte und durch den Vermieter ordnungsgemäß erfüllte Belegeinsicht nicht ausreicht.

Das LG Düsseldorf (Az. 21 S 240/13) hat die Berufung des langjährigen Mieters Friedhelm A. gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen. Der Pflichtverstoß des Mieters liege darin, dass dieser keine Maßnahmen getroffen habe, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht.

Nach Urteil des BGH (Az. VIII ZR 349/13) ist ein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer versagt.

Wenn ein Vermieter die Räume seines Mieters betritt, obwohl er aufgefordert wurde diese zu verlassen, darf sich nicht wundern, wenn er vom Mieter "rausgeschmissen" wird. In diesem Fall trug der Mieter seine Vermieterin kurzerhand aus dem Haus.

Das Vorgehen eines Vermieters widerspricht dem Treuhandcharakter einer Mietkaution, wenn er mit dem Mieter vereinbart, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten.

Der BGH hat in seiner Entscheidung (Az. VIII ZR 352/12) Bedenken geäußert, ob Quotenabgeltungsklauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB grundsätzlich standhalten können.