Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietpreisbremse ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen drei renommierte Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Gutachten für den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Der Vermieter verschaffte sich Zutritt zur Mietwohnung, ohne dass das Betreten bei den Mietern angekündigt war. Die Mieter sahen dies als Hausfriedensbruch und stützen ihre fristlose Kündigung auf das ungenehmigte Betreten der Mietwohnung.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters wird nicht verletzt, wenn der Vermieter im Hauseingangsbereich Videokameras anbringt und es sich hierbei um Attrappen handelt. Auch entsteht gegenüber dem Mieter kein Überwachungsdruck, wenn dieser über die Kamera-Attrappen informiert ist.

Schwere Geruchsbelästigungen aus der Wohnung eines Mieters können eine zumindest fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, so das Urteil (201 C 334/13) des Amtsgerichts Bonn. Der Mieter habe den Hausfrieden in massiver Weise gestört, so das Gericht.

Der Vermieter darf eine vermietete Wohnung nicht eigenmächtig besichtigen. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Besichtigung durch ihn selbst oder einen Beauftragten. Auch anders lautende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam.

Nach Urteil des AG Köln (214 C 239/13) ist ein Vermieter mietvertraglich nicht verpflichtet, die Anforderungen der EnEV zu erfüllen. Auch ist eine Haftung des Vermieters gemäß § 823 Abs. 2 BGB nicht gegeben, da die EnEV kein Schutzgesetz zu Gunsten des Mieters ist.

Nachfolgend finden Sie einige Urteile deutscher Gerichte über Reparaturen und Sanierungen von Immobilien. Es geht unter anderem um die Frage, welche Art von Kleinreparaturen Mieter auf eigene Kosten durchführen lassen müssen. Es geht um die Duldungspflicht von Mietern und die fristgemäße Reparaturankündigung.

Ein brummendes Geräusch, dessen Pegel weit unter dem nach DIN 4109 geforderten Pegel für haustechnische Anlagen liegt, ist kein Mangel i.S. des § 536 Abs. 1 BGB und löst keine Mietminderung aus. In Wohnungen seien Geräusche allgegenwärtig, auch Lebensäußerungen anderer Menschen seien hinzunehmen.

Das Eindringen durch die nachbarschaftliche Katze stellt ohne Zweifel eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung an der Nutzung der Wohnung dar. Ist die Nachbarin ebenfalls Mieterin des Vermieters, kann der Vermieter auf die Nachbarin einwirken. Das Gericht hielt eine Mietminderung von 10% für angemessen.

Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen, und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf der Vermieter fristlos kündigen, so das Amtsgericht München.