Der BGH hat durch Urteil entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam ist. Des Weiteren ist auch eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel unwirksam.

Die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB ist gerechtfertigt, wenn der Mieter die Wohnung teilweise Wohnzwecken entzogen und zum Zwecke einer Vogelzucht mit ca. 80 Kanarienvögeln und Zebrafinken zweckentfremdet hat.

Eine grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, so das Urteil des LG Düsseldorf (21 S 48/14). Eine fristlose Kündigung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten ist.

Wenn ein Mieter unberechtigt Stromleitungen anzapft und auf diese Weise Energie verbraucht, wird hier allgemein ein Kündigungsgrund bejaht. Was ist aber, wenn ein Mieter "nur" 1 bis 2 Mal im Monat für kurze Zeit mit dem angezapften Strom das Licht im Keller eingeschaltet hat?

Beschweren sich Nachbarn beim Vermieter, dass sein Mieter den Hausfrieden durch Beleidigungen und Gewaltandrohungen störe, hat der betroffene Mieter keinen Auskunftsanspruch darauf, wer konkret und mit welchem Inhalt die Anschuldigungen ausgesprochen hat.

Der BGH hat sich in seinem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis wegen Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilien- und Bürohaus kündigen kann, wenn es im Treppenhaus durch Zigarettengerüche aus der Wohnung des rauchenden Mieters zu Beeinträchtigungen anderer Mieter kommt.

Täglich gibt es in Deutschland tausende von Wohnungskündigungen. Viele Kündigungen sind aber nicht wirksam. Diese Erfahrung musste auch eine Vermieterin machen, deren Mieterin einer Wohnung auch für den Bereich der Wohnungsangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt unter Betreuung stand.

Nach Auffassung des LG Berlin kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein Mieter seine Wohnung über ein Internetportal an Touristen vermietet und trotz erfolgter Abmahnung des Vermieters davon nicht ablässt. Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen sei vertragswidrig.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil (Az. VIII ZR 154/14) mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist.

Wenn der Mieter einen Mangel kennt und dennoch den Vertrag unterschreibt, kann er während der Mietzeit wegen dieser Mängel die Miete nicht mehr mindern oder Schadensersatz verlangen. Was aber, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Mangel zwar noch nicht tatsächlich vorliegt, der Mieter aber damit rechnen muss?