Nach Urteil des VG Koblenz kann ein Unfallruhegehalt auch bei einer von einem Beamten durch einen Dienstunfall ausgelösten Posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr gewährt werden, wenn die Anzeichen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist als Dienstunfallfolge gemeldet worden sind.
Hunde, die Wild oder Vieh hetzen oder reißen, seien nach dem Gesetz gefährliche Hunde. Dabei genüge ein erstmaliger oder einmaliger Vorfall. Weitere Vorfälle muss die Behörde nicht abwarten, bevor sie einen auffällig gewordenen Hund als gefährlichen Hund einstufe.
Eine Tierschutzorganisation führte eine sog. Tierrettungsfahrt von Portugal nach Deutschland durch und geriet selbst in die Mühlen der Justiz. Auch nach 30 Stunden Fahrt mit dem überladenen Kleinlaster gab es für die Hunde kein Futter und kein Wasser.
Allein durch den Genuss alkoholischer Getränke entsteht keine derartige Gefahrenlage, dass dies ein allgemeines Verbot von Alkoholverzehr auf öffentlichen Plätzen rechtfertigen würde, so das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgericht.
Eine Behörde forderte von einem Blinden zu Unrecht gewährtes Blindengeld zurück, weil er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. Wie hätte er aber den Hinweis im Behördenschreiben lesen sollen?
Auch im Urteil des VG Neustadt wurde entschieden, dass der Lärm eines Spielplatzes durch spielende Kinder den anliegenden Nachbarn zuzumuten ist. Spielplatzfremde Nutzung, wie z.B.lärmende Erwachsene, stelle die Zulässigkeit des Spielplatzes nicht in Frage.
Deutschland gegen Italien, heute Abend ist es soweit! Allerdings hat sich ein Fußballfan, beim letzten Spiel gegen Griechenland, gegenüber einen Polizeibeamten daneben benommen und bekam ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt. Doch die "Höchststrafe" für den Fußballfan wurde aufgehoben.
Nach einem Urteil des VG Berlin muss der Hersteller von Kasslerkoteletts auf der Verpackung darauf hinweisen, dass das Produkt vor dem Verzehr noch gegart werden muss.
Mitglieder von Al-Qaida dürfen aus Deutschland ausgewiesen werden, weil es sich hierbei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Stadt Bitburg muss dem Inhaber einer ortsansässigen Firma Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Autos durch Kindergartenkinder zahlen. Grundsätzlich müsse die Kommune beweisen, dass die Erzieherinnen ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben.