Deutschland gegen Italien, heute Abend ist es soweit! Allerdings hat sich ein Fußballfan, beim letzten Spiel gegen Griechenland, gegenüber einen Polizeibeamten daneben benommen und bekam ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt. Doch die "Höchststrafe" für den Fußballfan wurde aufgehoben.

Zur Sache

Das Verwaltungsgericht Neustadt musste sich heute mit einem polizeilichen Aufenthaltsverbot auseinandersetzen, das gestern von der Polizei gegenüber einem Fußballfan aus Neustadt ausgesprochen worden war. Der Fan hatte sich am vergangenen Freitag nach dem Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Griechenland an einem Autokorso in Neustadt beteiligt und war dabei in Konflikt mit Polizeibeamten geraten.

Aufenthaltsverbot für die Innenstadt

Weil die Polizei befürchtete, dass der Fußballfan während und nach dem heute Abend stattfindenden Halbfinalspiel der Euro 2012 zwischen Deutschland und Italien Straftaten begehen würde, sah sie den Fan als "Problemfan" an und erteilte ihm für den heutigen Abend ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt.

Vermutlich die Höchststrafe für den Fußballfan

Der Fußballfan beantragte einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Neustadt. Ohne dass eine förmliche Entscheidung ergehen musste, erreichte der Fußballfan, dass er heute Abend nun doch noch zum Public-Viewing gehen darf. Er wird allerdings damit rechnen müssen, dass er von der Polizei verstärkt überwacht wird.

Gericht:
Verwaltungsgericht Neustadt, Verfahren 5 L 580/12.NW

Anmerkung der Redaktion:
Wir hoffen, dass der Fußballfan sich auch dementsprechend benimmt.
Rechtsindex wünscht allen Fußballfans ein spannendes Halbfinal-Spiel.
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