Wer einen Polizisten während einer erkennungsdienstlichen Behandlung in die Wade beißt und dann durch eine Reflexhandlung des Polizisten zu Schaden kommt, kann keine Opferentschädigung vom Staat nicht verlangen, so das Urteil des Landessozialgerichts.

Die 3. Kammer des SG Mainz hat in zwei Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, "Hartz IV") mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist.

Die Kläger beantragten beim beklagten Landkreis die Übernahme der Kosten für eine Heizöllieferung in Höhe von ca. 460 €, da sie im Monat des Bezuges bedürftig seien. Besteht ein Anspruch auf "Hartz IV",  wenn die Bedürftigkeit lediglich im Bezugsmonat entsteht?

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass allein der geringe Streitwert der ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die jährliche Regelentschädigung (Entschädigungspauschale) wegen immaterieller Nachteile bei überlanger Verfahrensdauer auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens abgesenkt wird.

Zwei miteinander verheiratete Hartz-IV-Empfänger, beide im Rollstuhl, beantragten beim Jobcenter die Zustimmung zum Umzug von ihrer bisherigen 119qm großen Wohnung in eine 235,05qm große 2 1/2-Zimmer-Wohnung mit monatlichen Mietkosten von 2.939,00 € warm.  

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau hat, soweit ersichtlich, als erstes Zivilgericht in Rheinland-Pfalz über den Anspruch eines Altenheims gegenüber dem Sozialhilfeträger auf Zahlung rückständiger Heimkosten entschieden.

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Az. S 191 AS 115/15 ER), hat ein 14jähriger Hartz IV-Empfänger, der mit seiner Schulklasse eine Skireise nach Südtirol unternimmt, hat keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Kostenübernahme für eine Skiausrüstung.

In seinem Beschluss (Az. L 7 AS 846/14 B ER) hat sich das Bayer. LSG mit der Frage befasst, ob ein Alg-II- Empfänger einen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer Alg-II Nachzahlung in bar hat, weil ein Gläubiger die Leistung vom Pfändungsschutzkonto weggepfändet hat?

Wer aber sein Vermögen zu schnell verbraucht und dadurch sehenden Auges die Sozialhilfebedürftigkeit herbeiführt, erhält keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine 83-jährige Rentnerin hatte in den letzten vier Jahren vor dem Antrag beim Sozialamt ein sechsstelliges Vermögen verbraucht.

Bewohnt ein Hilfebedürftiger ein Eigenheim und der Kredit ist noch nicht abbezahlt, können auch Schuldzinsen, im Regelfall jedoch nicht die Tilgungsraten übernommen werden. In Ausnahmefällen sind Leistungen auch als Zuschuss für Tilgungsraten zu gewähren.