Wieder einmal musste sich das Bundesverwaltungsgericht mit einem Fall beschäftigen, der die bisher rechtlich (noch) nicht geregelte Materie "E-Zigarette" zum Inhalt hatte. Staatliche Warnungen dürfen nicht so weit gehen, dass Unternehmer dadurch in ihrer Existenz betroffen werden.

Ein Wurstwarenbetrieb stellte seinen Mitarbeitern eine kostenlose Pausenverpflegung bereit. Einer Wurstverkäuferin, die aufstockendes Hartz-IV erhielt, war das Essen jedoch zu fett und kohlenhydratreich und verzichtete darauf. Trotzdem rechnete das Jobcenter eine Pauschale für die Pausenverpflegung als Einkommen an.

Das Sozialgericht Aachen hat sich gegen die Auffassung des 14. Senats des Bundessozialgericht gestellt und entschieden, dass für Verfahren in denen sich ein Antragsteller nach dem SGB II gegen ein Hausverbot für die Räumlichkeiten des JobCenters wendet, nach der allgemeinen Vorschrift des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verwaltungsgerichte zuständig sind.

Die E-Zigarette ist aktuell gesetzlich nicht geregelt, was eine Vielzahl von offenen rechtlichen Fragen aufwirft. Klarheit zu relevanten und wirtschaftlich bedeutsamen Fragestellungen verschaffte nunmehr der Bundesverwaltungsgericht in gleich 3 Entscheidungen.

Ein Maschinenarbeiter stellte bei der beklagten Berufsgenossenschaft den Antrag, einen beidseitigen Fersensporn als oder wie eine Berufskrankheit (BK) anzuerkennen und aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Seit 1970 übe er seine Berufstätigkeit überwiegend im Stehen aus.

Überbrückungsgeld verfolgt den Zweck, den Lebensunterhalt in der ersten Zeit nach der Existenzgründung zu sichern. Was ist aber, wenn man vor der Arbeitslosigkeit eine hohe Abfindung erhalten hat? Kann die Agentur für Arbeit den Antrag auf einen Gründungszuschuss ablehnen?

Einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine entsprechende berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat.

Ein Busfahrer, der während seiner Tätigkeit bestohlen wurde und den Bus verließ, um in den Vorgarten zu gelangen, in dem sich sein unmittelbar zuvor gestohlener privater Rucksack befand und sich dabei verletzte, klagt auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles.

Die Umschulung zum Automobilkaufmann können für einen wegen Internetbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Arbeitslosen mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschulungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden werde.

Eine Hartz-IV-Empfängerin hat mit einem Mobilfunkunternehmen vier Mobilfunkverträge abgeschlossen. Anstelle der subventionierten Handys hat die Frau eine Barauszahlung in Höhe von 1.200 € erhalten. Das Jobcenter berücksichtigte diese Zahlung als Einkommen und reduzierte den Grundsicherungsbetrag. Zu Recht?