Mehrere erstinstanzliche Sozialgerichte sind den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) ausdrücklich entgegen getreten. Das LSG Berlin-Brandenburg ist zwar dem BSG nicht entgegen getreten, haben den Sozialhilfeträgern aber weitere Ermittlungen auferlegt, die im Einzelfall auch zum Leistungsausschluss führen können.

Ein per Haftbefehl gesuchter Straftäter beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung von Sozialhilfeleistungen. Das Sozialgericht Münster lehnte den Antrag ab, denn der Antragsteller könne seine Freiheitsstrafe antreten, da in der Strafhaft der notwendige Lebensunterhalt vollständig gedeckt werde.

Wenn EU-Bürger aufgrund des Leistungsausschlusses nach dem SGB II keinen Anspruch auf "Hartz-IV" haben, besteht nach Urteil des Sozialgerichts Speyer auch kein Anspruch auf Sozialhilfe. Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei nicht zu folgen, da sie sich über den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes und den Willen des Gesetzgebers hinwegsetze.

Arbeitslose verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen.
Nicht ausreichend sei ein nicht zur Wohnung gehörender Briefkasten, die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail, ein Postnachsendeauftrag oder die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Die Klägerin begehrt die "Löschung" ihres aktuellen Wohnungsmietvertrags aus der Akte des für sie zuständigen Trägers der Grundsicherung nach dem SGB II (Jobcenter). Sie ist der Auffassung, die Speicherung der Daten des Mietvertrags verstoße gegen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und ihr stehe ein Löschungsanspruch zu.

Ein Obdachloser deponierte seine Möbel und persönlichen Gegenstände in einem Lagerraum und beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Zusätzlicher Lagerraum könne ausnahmsweise übernommen werden, wenn eine Wohnung zu klein ist. Der Kläger habe jedoch überhaupt keine Wohnung.

Lärmende Kollegen, laute Klimaanlage, surrender Kühlschrank und zeitweise Bauarbeiten - ständig wechselnde Geräuschpegel am Arbeitsplatz können ganz schön nerven. Können die Unruhestifter aber auch Gesundheitsschäden verursachen? Der Kläger verlängt eine Entschädigung wegen eines Tinnitus.

Der Kläger übernachtete während einer Dienstreise in einem Hotel. Er machte einen Arbeitsunfall während der Dienstreise geltend. Er sei nachts in seinem Hotelzimmer aufgestanden, um zur Toilette zu gehen. Dabei habe er sich mit den Füßen im Bettüberwurf verhakt, sei gestürzt und habe er sich einen Bruch eines Wirbelkörpers zugezogen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen führt aus, dass der Schulbesuch eines bulgarischen Kindes keinen Anspruch auf SGB II Leistungen (Hartz-IV) auslöst. Es bestehe durch den Schulbesuch kein Aufenthaltsrecht der Antragsteller, das dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II entgegenstehe.

Die Klägerin litt unter einer starken Körperbehaarung, insbesondere im Gesicht. Der behandelnde Arzt bescheinigte insoweit einen starken Leidensdruck. Die Frau beantragte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Haarentfernung durch Laser-Epilation. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab.