Auf diesen Grundsatz wollte sich ein Ex-Mieter berufen, um keine Schönheitsrenovierungen ausführen zu müssen. Im konkreten Fall kam er damit aber vor dem Kammergericht Berlin nicht durch (Az.: 8 U 154/07), wie das Immobilienportal Immowelt.de berichtet. Die Risse an der Decke wurden nach Ansicht der Richter vom Mieter verursacht, als er eine selbst angebrachte Deckenverkleidung wieder entfernte. Auch sonst hatte der Mieter, der bereits jahrzehntelang in der Wohnung lebte, für etliche Schäden aufzukommen, so dass ihn der Rechtsstreit mit über 10.000 Euro teuer zu stehen kam.
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