Die Mieter eines Wohnhauses mit mehreren Parteien staunten nicht schlecht, als sie wie gewohnt ihre Wäsche zum Trocknen auf den Dachboden bringen wollten. Die Speichertüre war versperrt, den Schlüssel hatte der Eigentümer an sich genommen. Das wollten sich die Hausbewohner nicht gefallen lassen.

Erstens hatten sie zuvor diesen Trockenraum stets benutzen dürfen und betrachteten dies als eine Art Gewohnheitsrecht. Zweitens war sogar im Übergabeprotokoll die Formulierung "Speicherschlüssel steckt" nachzulesen, was auf eine Erlaubnis zur Nutzung hindeutet. Und drittens fehlte den Mietern ihren eigenen Angaben zufolge jede Alternative, wo sie sonst die Wäsche hätten aufhängen können.

Schließlich könne man sogar in der Hausordnung unter dem Punkt "Waschordnung" nachlesen, dass - falls vorhanden - entweder eine Waschküche oder ein Trockenspeicher zu nutzen seien. Den zuständigen Richter überzeugten all diese Argumente nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Er ordnete an, dass den Parteien wieder ein Zugang zum Dachboden gewährt werden müsse.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 208 C 194/07

Quelle: Infodienstes Recht und Steuern der LBS
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