Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen.

Die den Verbraucher schützenden gesetzlichen Vorschriften für Internetgeschäfte mit Gewerbetreibenden (Widerrufsrecht, Gewährleistung etc.) sind auf eine Versteigerung nach dem Zwangsvollstreckungsrecht nicht anwendbar.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil die Frage bejaht, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht.

Die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin wurde zurückgewiesen, mit der diese erreichen wollte, dass ihr Hotel / Hostel nicht mehr in dem von der Beklagten betriebenen Hotelbewertungsportal bewertet werden darf.

Einer von drei Deutschen führt mittlerweile sein Konto im Internet. Gewisse Verhaltensregeln sind zu beachten. Was, wenn sich jemand an meinem Konto zu schaffen macht? Banken haften in der Regel, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht beachtet hat.

Zwei DSL-Anbieter warben damit, die von ihnen angebotenen Internetverbindungen seien "doppelt so schnell wie normales DSL". Das Oberlandesgericht Köln bestätigte mit Urteil, dass der Werbeslogan in mehrfacher Hinsicht irreführend sei.

Mit Urteil entschied das AG München, dass eine Rentnerin Abmahnkosten zahlen muss, obwohl sie weder einen Computer, noch einen WLAN-Router besaß. Ihr wurde vorgeworfen, in einem Filesharing-Systems Downloads für andere angeboten zu haben.

Immer öfter bedient sich der preisbewusste Verbraucher des Internets, um Preise zu vergleichen und Waren zu bestellen. Jedoch werden immer mehr Käufer Opfer eines gefälschten Online-Shops. Nachfolgend ein paar präventive Tipps.

Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine Produkte über ebay vertreibt, bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitteilen.

Unterstützt der Betreiber eines Internetauktionshauses die Inserate seiner Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen, etwa durch sog. "AdWords"-Anzeigen, ist er verpflichtet, die Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen.