Eine Linksetzung auf rechtswidrige Webseiten ist dann zulässig, wenn die Berichterstattung das Ziel verfolgt über unzweifelhaft rechtswidrige Inhalte zu berichten. In diesem Fall gilt somit auch die Presse- und Meinungsfreiheit für die im Bericht enthaltenen Weblinks.

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet auch dann für eine über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung, wenn der Täter zwar bekannt, aber inzwischen verstorben ist.

Die Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Händlers ohne Hinweis auf eine mögliche Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine private Auktion auf der Internet-Plattform "eBay" unter bestimmten Voraussetzungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet. Dieser verkaufte innerhalb von dreieinhalb Jahren über 1.200 Gebrauchsgegenstände.

Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass in einem Eilverfahren ein Ebay-Verkäufer, der auf eine Negativbewertung eines Käufers erwidert hat, im Regelfall nicht die Löschung der negativen Bewertung verlangen kann.

Betreiber von Internetforen müssen gegenüber Privatpersonen, die sich durch Berichte beleidigt oder verleumdet fühlen, keine Auskunft über ihre Nutzer erteilen. Privatpersonen haben ein nur sehr eingeschränktes Auskunftsrecht hinsichtlich der Namen oder Anschriften von Nutzern dieser Seiten.

In einem Online-Shop wurden entsiegelte Hygieneartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Aber ist eine Badeente mit Vibratorfunktion oder eine eingefärbte Ente in den Farben eines Fußballvereins ein Hygieneartikel?

In einem Unterlassungsverfahren wurde entschieden, dass ein beklagter Ghostwriter auf seiner Internetseite nicht damit werben darf, er sei "einer der Marktführer" im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist eine öffentliche Sparkasse nicht dazu verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für"Internetabzocker" tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen.