Auch Heilmittel der sich von der Schulmedizin unterscheidenden "besonderen Therapierichtungen" - wie der anthroposophischen Medizin - sind nur bei positiver Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von den gesetzlichen Krankenkassen zu leisten.

Reicht derjenige, der Ersatzansprüche aus einem behaupteten Einbruch bei seiner Versicherung geltend macht, nicht unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei ein, wird die Versicherung von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei.

Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung.

In der Regressabteilung einer Krankenkasse macht es Sinn, genügend ausgebildetes Personal zu beschäftigen. Dies musste eine Krankenkasse deutlich spüren, da wegen Verjährung ein Rückgriffsanspruch über 200.000 Euro vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Wer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt werde, ist während seines Auslandeinsatzes nicht gesetzlich unfallversichert.

Eine Passantin stürzte vor Schreck in der Nähe eines angeleinten Hundes, weil dieser bellend auf sie zurannte. Dabei verletzte sie sich die Frau. Das Gericht sah die Haftung der Hundehalterin für Tiergefahren als gegeben und sprach der Verletzten die begehrten Behandlungskosten zu.

Das Sich-Verschlucken beim Schlecken von Speiseeis auf dem Weg von der Arbeit stellt keinen Arbeitsunfall dar. Folglich besteht kein Anspruch auf Heilbehandlung oder Verletztengeld gegen die gesetzliche Unfallversicherung wegen eines dadurch verursachten Herzinfarktes.

Eine Frau begehrte eine Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres vom Sohn ermordeten Ehemannes. Das Gericht sah keinen betrieblichen Zusammenhang. Ursächlich für den Tod sei allein ein dem privaten Bereich zuzurechnender Vater-Sohn-Konflikt gewesen.

Werden in Versicherungsbedingungen für Lebensversicherungen Zuschläge für die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Prämienzahlung erhoben, muss für diese Ratenzuschläge kein effektiver Jahreszinssatz angegeben werden.

Busfahrer unterstehen in ihrer Pause zwischen zwei Fahrten nicht automatisch dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hat der Busfahrer den versicherten Umkreis um seinen Bus verlassen und die Pause als Freizeit privat gestaltet, liegt kein Arbeitsunfall vor.