Nach Urteil des Sozialgerichts Heilbronn wirke das Gesicht der Klägerin nicht auffallend maskulin. Dass sie mit ihrem Aussehen - wie womöglich viele andere Frauen auch - unzufrieden sei, rechtfertige keine kosmetische OP zu Lasten der Krankenkasse. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Wer den Hund seines Nachbarn aus freundschaftlicher Beziehung "Gassi führt", steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Urteil des LSG Baden-Württemberg. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung der Biss-Attacke als Arbeitsunfall zu Recht ab.

Viele Versicherte mussten, aus welchem Grund auch immer, Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen. Mit Kündigung kam der Schock, denn vom eingezahlten Geld blieb kaum etwas übrig. Mit einem weiteren Urteil hat der Bundesgerichtshof nun darüber entschieden.

"Bei der nächsten Aktion werde ich dir die Beine brechen..." - Der Privathaftpflichtversicherer eines Fußballspielers muss bei grobem Foul mit Verletzungsvorsatz nicht zahlen. Das hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Urteil entschieden.

Mit Urteil wurde in erster Instanz ein grob fahrlässiges Verhalten der Klägerin festgestellt, nachdem diese ihren Fahrzeugschlüssel unbeaufsichtigt an der Arbeitsstelle zurückließ. Der Schaden durch den Fahrzeugdiebstahl wurde nur zu 50% reguliert.

Im vorliegenden Fall nutzte ein Einbruchstäter die Katzenklappe, um den Fenstergriff zu betätigen, welcher nicht arretiert war. Leichtes Spiel und grob fahrlässig, so das Urteil. Die Hausratversicherung des Versicherungsnehmers muss nicht für die gestohlenen Gegenstände aufkommen.

Nach Urteil des Sozialgerichts Stuttgart kann ein epileptischer Anfall im Swinger-Club Folge eines Arbeitsunfalls sein und ist dann zusätzlich zu entschädigen. Auch ohne einen Ortstermin folgte das Sozialgericht den Darstellungen der beiden befassten Neurologen.

Mit Urteil entschied das LG Magdeburg, dass die private Haftpflichtversicherung der Beklagten knapp 15.000 Euro Schadensersatz an den Eigentümer eines Gartenteiches zahlen muss. Die Beklagte schaltete versehentlich einen Eisfreihalter aus.

Nach Urteil des BGH, darf eine Frau, die bei Abschluss ihrer privaten Krankenversicherung noch ein Mann war, auch weiter den günstigeren Tarif für Männer zahlen. Eine operative Geschlechtsumwandlung begründet keine höheren Beitragszahlungen.

Mit Urteil wurde eine Klage abgewiesen, mit der ein Versicherter datenschutzrechtliche Bedenken gegen die neue Gesundheitskarte erhob. Pflichtangaben seien mit der alten Karte identisch, alle anderen Angaben freiwillig.