Als Cindy und Bert die blühenden Rosen in Malaga besangen, hatten sie rechtliche Auseinandersetzungen mit einem privaten Unfallversicherer nicht im Sinn. Dieses kann jedoch schnell geschehen, wenn man Rosenstöcke zurückschneidet und sich dabei verletzt.

Die Leistungsbeschränkung in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenversicherung, wonach Hilfsmittel in „angemessener Ausführung“ zu erstatten seien, sei nicht wirksam, so das Urteil des AG München. Die Tarifbestimmung verstoße gegen das Transparenzgebot.

Eine versicherungsvertragliche Schweigepflichtentbindung, mit der u.a. Auskünfte bei den behandelnden Ärzten eingeholt werden können, muss hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten.

Ein Unfall läge vor, so das Urteil des OLG Karlsruhe. Klassische Fälle für das Merkmal "von außen auf den Körper wirkend" seien Zusammenstöße des Körpers mit Sachen, Tieren oder anderen Personen, ein solcher Zusammenstoß mit einer Sache liege auch bei einem Stich mit einem Rosendorn vor.

Eine Heilbehandlung beginnt schon mit der ersten ärztlichen Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen wird.

Ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen bei einer Reiserücktrittsversicherung ist zulässig, so das Urteil des AG München. Die Ausschlussklausel sei nicht überraschend und benachteilige den Versicherungsnehmer auch nicht unangemessen.

Muss eine Reise abgebrochen werden, weil zuhause die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über die Erkrankung der Betreuungsperson vorzulegen. Ansonsten hat er keinen Anspruch aus der Reiseabbruchsversicherung.

Mit Urteil hat der BGH entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" unwirksam sind. Vielen Geschädigten der Lehman-Pleite ist der begehrte Deckungsschutz verweigert worden.

Eigenständiges Umlagern und Aufsitzen durch ein elektrisches Pflegebett empfinden viele Pflegebedürftige als ein Rest von Lebensqualität. Gibt es darauf einen Rechtsanspruch? Ein bedeutendes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts.

Nach Urteil des AG München ist ein Kfz-Haftpflichtversicherer berechtigt, einen Schadenersatzanspruch, der sich gegen einen bei ihm Versicherten richtet, auch ohne dessen Einwilligung zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt auf dem Spiel steht.