Ein Handelsmarkt haftet nicht für die Sturzverletzungen eines Kunden, den dieser beim Verlassen des Ladens erlitten hat. Bei der Bordsteinkante handelt es sich um eine deutlich erkennbare Gefahrenquelle, so dass der Kunde, dem die Örtlichkeit vertraut war, sie hätte wahrnehmen müssen.

Durch das unbeaufsichtigte Ablegen seines Mobiltelefons in einer unverschlossenen Umkleidekabine der Sporthalle einer Berufsschule verstößt der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Obliegenheiten aus der Handyversicherung.*

Bei Zusatzbeiträgen muss eine Krankenkasse ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kleingedruckte Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht auf der Rückseite eines Schreibens oder in der Mitgliederzeitschrift hielt das Gericht für nicht ausreichend.

Der verständige Verbraucher muss damit rechnen, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Versprechungen eines Werbeprospekts konkretisiert werden. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich von einem mündigen Bürger aus, der sich über seine Rechte und Pflichten informiert.

Der Bodenablauf einer Dusche ist Teil eines Rohrsystems. Ein Bruch dieses Bodenablaufes ist daher als Leitungswasserschaden anzusehen. Die Versicherung ist zum Ersatz für die Kosten der Reparatur des Ablaufs und der Erneuerung der Fliesen verpflichtet.

Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat.

Wer seinen Versicherungsschutz nicht riskieren möchte, sollte gestellte Gesundheitsfragen so genau wie möglich beantworten. Die Behauptung, die Mitarbeiterin der Versicherungsagentur habe die Antworten nur unvollständig in das Antragsformular übertragen, konnte das Gericht nicht überzeugen.

Ein Hauseigentümer blieb nun auf 30% eines Brandschadens sitzen, weil er das Haus über Jahre verwahrlosen ließ. In dem frei zugänglichen, unbewohnten Haus hatten mehrere Kinder mit entzündeter Pappe Licht erzeugen wollen, wodurch ein Feuer entstand und das gesamte Haus abbrannte.

Verhebt sich ein Taxifahrer beim Ausladen eines 20 kg Koffers und reißt ihm dabei sogar die Sehne des Bizeps, so hat er doch keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Dieses Geschehen fällt nicht unter den erweiterten Unfallbegriff.

Auch ein Außendienstler darf das Umsetzen von einem Einsatzpunkt zum anderen nicht ohne ausreichenden Bezug zu seiner Tätigkeit für eigene Erledigungen nutzen - selbst nicht in der regulären Arbeitspause. Kommt er dabei nämlich zu Schaden, kann er für diese "private" Wegstrecke mit einer Anerkennung als Arbeitsunfall nicht mehr rechnen.