Karlsruhe/Berlin (DAV). Viele Versicherungsnehmer gehen mit Versicherungsscheinen, die sie von ihren Versicherern erhalten, recht sorglos um. Die meisten wissen nämlich nicht, dass eine Lebensversicherung an den Überbringer des Versicherungsscheines ausgezahlt werden kann.

Invalidität - Wird jemand auf Grund eines Unfalls invalide, hat er dies binnen 15 Monaten bei der Versicherung geltend zu machen, sonst verliert er seinen Anspruch auf Zahlung.

Versicherungsbetrug - Besteht der Verdacht, dass jemand seine Versicherung betrügen will, darf diese eine Detektei für Ermittlungen einschalten. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Betrüger die Kosten ersetzen.

Ersatzwagen - Besteht auf Grund eines Unfalls ein Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, darf der Mietwagen nicht automatisch zum im Regelfall teueren Unfallersatztarif angemietet werden. Zunächst muss versucht werden, einen Wagen zu einem Normaltarif zu bekommen, ansonsten besteht die Gefahr, auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben.

Gutachterkosten - Hat es einmal gekracht, ist die Aufregung meistens groß und der Unfallhergang nicht immer sofort eindeutig zu klären. Zur besseren Einschätzung des Sachverhalts beauftragen die Versicherungen daher gelegentlich einen Privatgutachter - und tragen in der Regel die dafür anfallenden Kosten.

Nürnberg (D-AH) - Wer nach einem Unfall flunkert und bewusst eine falsche Geschwindigkeit zu Protokoll gibt, verspielt damit den Anspruch auf sämtliche Leistungen seiner Kaskoversicherung. 25 km/h Abweichung zur Angabe sind keine hinnehmbare Fehlertoleranz.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Selbst wenn der Schaden am Auto durch erhöhte Fahrlässigkeit entsteht, muss der Kfz-Kaskoversicherer dem Grunde nach dafür aufkommen. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Versicherer schon immer für Schäden aufgekommen, bei grober Fahrlässigkeit konnten sie die Regulierung mit Hinweis auf den Fehler des Kunden verweigern. Das dürfen sie nach der VVG Reform nicht mehr.

Nürnberg (D-AH) - Beschließt eine Gruppe von Grillfreunden nach gemeinsamer Überlegung, zwecks Beschleunigung der Brutzelei Spiritus ins Feuer zu gießen, müssen alle zusammen auch für die Folgen aufkommen - selbst wenn nur einer von ihnen die verheerende Schnapsidee in die Tat umsetzt.

Teilkaskoversicherung - Weicht ein Autofahrer, der rechts am Waldrand ein Reh stehen sieht, nach links aus, um einen etwaigen Zusammenstoss zu vermeiden und gerät dadurch ins Schleudern, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden als sogenannten Rettungskostenersatz zu erstatten, es sei denn, der Autofahrer handelt grob fahrlässig.

Die Kosten eines Mietfahrzeugs muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur in Höhe des ortsüblichen Normaltarifs erstatten. Wer teurer anmietet, läuft Gefahr, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Der Autovermieter ist allerdings verpflichtet, den Kunden unmissverständlich darauf hinzuweisen, wenn sein Tarif deutlich über diesem Satz liegt. Versäumt er das, bleibt er (und nicht der Kunde) auf der Differenz sitzen.