Krefeld/Berlin (DAV). Wer in der Advents- und Weihnachtszeit gern Kerzen anzündet, muss sie auch dementsprechend beaufsichtigen. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 20. April 2006 (AZ: 5 O 422/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt.

Vorsicht, wenn Versicherer die Leistungen nach Tabellenwert kürzen wollen

Der Wegfall „des Alles-oder-Nichts-Prinzips“ war einer der Kernpunkte bei der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu Beginn dieses Jahres. Ab 2009 gelten die Bestimmungen auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden. Die Konsequenz: Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers darf der Versicherer seine Leistungen nicht mehr, wie bisher, komplett verweigern.

Karlsruhe/Berlin (DAV) In der kalten Jahreszeit kommt es gelegentlich in Gebäuden zu Frostschäden an Wasserleitungen, weil die Heizung ausgefallen ist. Diese Schäden sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei lediglich vorübergehend nicht genutzten Gebäuden verweigert aber die Versicherung immer wieder die Leistung mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe die Obliegenheit verletzt, die Beheizung hinreichend zu kontrollieren.

Karlsruhe/Berlin (DAV) Wenn ein Ehegatte mit seinem Pkw den Pkw des anderen Ehegatten beschädigt, hängt schnell der Haussegen schief. Noch größer wird der Ärger, wenn dann die Haftpflichtversicherung Ansprüche des anderen Ehegatten zurückweist.

Karlsruhe/Berlin (DAV) Fahrraddiebstähle sind in den meisten Städten leider an der Tagesordnung. Selbst die Verwendung hochwertiger Schlösser bietet häufig keinen wirksamen Schutz. Wie gut, wenn man dann wenigstens versichert ist. Dabei wird aber häufig übersehen, dass der Schutz durch eine im Rahmen der Hausratversicherung abzuschließende Versicherung von Fahrrädern erheblichen Einschränkungen unterliegt.

Karlsruhe/Berlin (DAV) Das schwere Unwetter im Zollernalbkreis hat es wieder gezeigt. Nach großen Überschwemmungen mit dramatischen Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt für viele Betroffene gleich der nächste Schock hinterher: Sie waren hiergegen nicht versichert.

BGH vom 12. Dezember 2007 – IV ZR 130/06

In der privaten Krankenversicherung haben verschiedene Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren versucht, durch einseitige Klauseländerungen in bestehenden Altverträgen die Leistungspflicht für aus ihrer Sicht überhöhte Abrechnungen von Ärzten einzuschränken. Diese Klauseln wurden unter der Überschrift: „Preisliche Angemessenheit“ eingeführt.

Bundesgerichtshof vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06

Berlin/Karlsruhe (DAV). Viele Menschen sichern ihre minderjährigen Kinder durch eine so genannte Invaliditätszusatzversorgung ab. In einem Teil dieser Bedingungen wird u. a. ein Versicherungsschutz nicht nur durch Unfall eingetretene Invalidität versprochen, sondern darüber hinaus auch für eine Invalidität auf Grund einer schweren Krankheit. In einigen Verträgen war allerdings der Versicherungsschutz ausgenommen worden für eine Invalidität, die ganz oder überwiegend auf Grund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind, eingetreten ist.

Bundesgerichtshofes vom 10.10.2007 - IV ZR 37/06

Berlin/Karlsruhe (DAV). Private Krankenversicherungen werden häufig so abgeschlossen, dass nur ein Ehepartner Versicherungsnehmer und der andere mitversicherte Person ist. Dies kann zu Problemen führen, wenn der bloß mitversicherte Ehepartner Kosten für ärztliche Behandlungen unmittelbar vom Krankenversicherer erstattet haben möchte. Wenn der Krankenversicherer dies ablehnt mit der Begründung, nur der Versicherungsnehmer habe die entsprechenden Rechte, sollte dies der mitversicherte Ehepartner nicht hinnehmen, rät die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10. Oktober 2007 (AZ: IV ZR 37/06).

Celle/Berlin (DAV). Eine Rechtsschutzversicherung muss in einem bestimmten Rahmen auch die Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. April 2007 (AZ: 8 U 179/06) verweist die Deutsche Anwaltsauskunft.