Wenn Kinder Unfug machen haften die Eltern – allerdings nur, wenn sie ihren Aufsichts- und Erziehungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass Mama oder Papa auch ein größeres Kind ständig im Auge haben müssen, beruhigt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Versicherungsrecht - Immobilien stehen als Geldanlage hoch im Kurs. Doch man sollte darauf achten, dass die Objekte ihren jeweiligen Zwecken entsprechend versichert sind. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt nämlich nur das vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Einfamilienhaus.

KFZ-Versicherung - In einer fremden Umgebung muss man bisweilen aus dem Auto steigen, um sich zu orientieren oder nach dem Weg zu fragen. Auch wenn man sich dabei nur wenige Meter entfernt sollte man seinen Wagen stets ordnungsgemäß abschließen, rät die Victoria Versicherung.

Wohngebäudeversicherung - Verbleibt auch nach Reparatur einer Sache, wie hier einem Parkett, eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung, liegt eine Zerstörung dieser Sache vor, nicht nur eine Beschädigung. Enthält die Wohngebäudeversicherung für den Fall der Zerstörung den Anspruch auf Ersatz des Neuwertes, bleibt auch außer Betracht, dass das Parkett schon 30 Jahre alt ist.

Karlsruhe/Berlin (DAV). Privat Krankenversicherte genießen oft Versicherungsschutz für Behandlungen nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch andere Leistungserbringer wie z. B. Heilpraktiker. Dass dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sein muss und bei der Wahl nichtärztlicher Behandler Vorsicht geboten ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 2009, AZ: IV ZR 28/08.

Wer einmal lügt… Wer einen Schaden bei der Versicherung meldet, sollte unbedingt wahrheitsgemäß Auskunft geben, andernfalls geht der Leistungsanspruch verloren. Dann hilft es auch nicht, wenn die richtigen Angaben später "nachgereicht" werden. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.

Ein Busfahrer, der für einen Verein Kinder und Eltern aus Weißrussland in die Pfalz und anschließend wieder zurück in die Heimat fährt, genießt auch dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, wenn er im Ausland (hier bei Minsk in Weißrussland) verunglückt. Die bereits am 18. Mai 2004 vom Sozialgericht Speyer verkündete Entscheidung (Az. S 1 U 341/03) ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem sowohl das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht (Az. L 2 U 237/04) als auch das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 215/07 B) abgeschlossen sind.

Rechtsinfo: Wenn Elternfreuden auf sich warten lassen, sind sowohl gesetzliche als auch Private Krankenkassen durchaus gewillt Kosten zu übernehmen, um dem Klapperstorch auf die Sprünge zu helfen. Allerdings nicht in jedem Fall, wissen ARAG Experten. In einem konkreten Fall war der Mann nur eingeschränkt zeugungsfähig; seine gesetzliche Krankenversicherung übernahm deshalb die Kosten für die Untersuchung und Befruchtung im Reagenzglas.

Rechtstipp: Auch wer eine Leitplanke nur leicht touchiert, sollte  keinesfalls einfach weiterfahren, denn ansonsten könnte eine Unfallflucht vorliegen. Macht man sich einer solchen schuldig, kann die Versicherung laut ARAG Experten die Zahlung verweigern.

Mietwagenkosten: Ein Geländewagenfahrer, dessen Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird, darf  grundsätzlich einen gleichwertigen Wagentyp als Ersatz mieten und die Kosten vom  Unfallverursacher erstattet verlangen. Er muss sich nicht auf Autos der gleichen Fahrzeuggruppe verweisen lassen,  entschied  das Amtsgericht Wesel.