Mit Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass ein Soldat auf Zeit, der aufgrund familiärer Probleme (u.a. Suizidandrohung der Mutter) mehrfach unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, aus der Bundeswehr entlassen werden kann.

Mit zwei verkündeten Urteilen wurde rechtsgrundsätzlich entschieden, dass der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen keinen (erlaubnisfreien) Gemeingebrauch sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt.

Eine Gemeinde ist berechtigt, von dem Halter eines American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer von 600 Euro/Jahr zu verlangen. Der American Staffordshire Terrier gehöre zu den Hunderassen, denen eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen wird.

Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte mit Beschluss einen Antrag ab, mit dem die Halterin eines Rottweilers verhindern wollte, dass sie ihren Hund außerhalb ihrer Wohnung ständig mit einer maximal drei Meter langen Leine halten soll.

Einem Hundebesitzer wurde vom Landkreis Osnabrück aufgrund einer anonymen Beschwerde die Verpflichtung aufgegeben, seinen Golden-Retriever-Rüden außerhalb ausbruchsicherer Privatgrundstücke generell an der Leine zu führen. Zu Unrecht, entschied das Gericht.

Eine Gemeinde ist als Betreiberin eines Spiel- und Bolzplatzes verpflichtet, die Fußballtore ausreichend gegen Umkippen zu sichern. Die Gemeinde wurde verurteilt, einem verletzten Mädchen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.

Ein Fahrlehrer hat in 85 Fällen erhaltenes Bargeld von Fahrschülern nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet. Wegen Unzuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf wurde ihm die Fahrlehrererlaubnis widerrufen.

Ein Gerichtsvollzieher versuchte die Erteilung eines Waffenscheins zum dienstlichen Gebrauch gerichtlich durchzusetzen. Bereits mehrfach sah er sich im Zuge der Zwangsvollstreckung der Androhung von Gewalt ausgesetzt. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Einem Kläger wurden im Jahre 1985 seine Waffen sichergestellt, weil ihm die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen wurde. Nun begehrte er, über 20 Jahre später, die Herausgabe seiner Waffen, deren Eigentümer er geblieben wäre. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Nachdem sich ein Bürger gegenüber dem Amtsgerichtsdirektor agressiv verhielt und diesen als Rechtsbeuger, Dummschwätzer und weiteren Schimpfwörtern betitelte, erhielt er ein Hausverbot von 6 Monaten. Dagegen wehrte sich der Bürger vor Gericht, jedoch ohne Erfolg,