Eine Zusammenveranlagung mit der im Koma liegenden Ehefrau kommt nicht in Betracht, wenn der Ehemann bereits mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und aus dieser Beziehung ein Kind hervorgegangen ist.

In einem Urteil hat der BFH entschieden, dass sich die Vergütung für ein Studentenpraktikum nachteilig auf den Bezug von Kindergeld auswirken und nicht um die Kosten für Miete und Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden kann, wenn gleichzeitig der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird.

Eine starke Sehkrafteinschränkung machte die Anschaffung eines kontraststarken Fernsehgerätes zwar notwendig, aber die Aufwendungen können nicht als außergewöhnlich angesehen werden. Ein Fernsehgerät gehöre zu den typischen Einrichtungsgegenständen eines modernen Haushalts.

In seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen.

Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthält.

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Das FG Köln stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung des BVerfG. Erstmals wird von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzämter für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften Gebühren verlangen dürfen. Diese Praxis verstößt auch dann nicht gegen das Grundgesetz, wenn die sogenannte Auskunftsgebühr besonders hoch ausfällt.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz können falsche Kilometerangaben als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen.

Zur Zeit prüfen viele Kommunen, die sog. Grundsicherungsleistungen für behinderte Kinder erbringen, ob sie auf das für diese Kinder gezahlte Kindergeld zugreifen können bzw. müssen. Diese aktuelle Entscheidung ist - obwohl naturgemäß von den besonderen Umständen des Einzelfalles geprägt - für Betroffene eine wichtige Orientierungshilfe.