Das Finanzgericht Münster hat deutlich gemacht, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht etwa deshalb unrichtig ist, weil sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält.

Fahrtkosten in Zusammenhang mit unentgeltlicher Kinderbetreuung können in Höhe von 2/3 der Aufwendungen als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sein so das Urteil des FG BW.

Nach Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf findet der 2010 eingeführte reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hotels keine Anwendung, wenn Zimmer an Prostituierte für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen überlassen werden.

Nach Urteil des FG Münster sind die Kosten für einen Hundesitter jedenfalls dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden.

Nach Urteil des FG Köln sind Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbständige anzusehen. Arbeits- und Sozialgerichte sahen häufig die Tätigkeit als selbständig an.

Bestimmte Krankheitskosten, dürfen nur noch berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige ihre Zwangsläufigkeit z.B. durch ein amtsärztliches Gutachten nachweist. An dieser formellen Anforderung ist verfassungsrechtlich nichts zu beanstanden.

Ein islamisch-salafistischer Verein, der eine Moschee betreibt und nach seiner Satzung u.a. die Förderung der Religion bezweckt, kann auch dann als gemeinnützig anzuerkennen sein, wenn er im Verfassungsschutzbericht zwar erwähnt, aber nicht ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.

Das Sächsische Finanzgericht hat die Auffassung des Finanzgerichts Köln bestätigt, dass ernste Zweifel daran bestehen, dass Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Wahl der Lohnsteuerklasse nicht dasselbe Wahlrecht wie Ehegatten haben.

Ist ein Gebäude zum Besteuerungszeitraum vollkommen verwahrlost, gilt das betreffende Grundstück nicht allein deswegen als unbebaut, so das Urteil des Hessischen Finanzgerichts.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von gebrauchten Gegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.