Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil einer Fußgängerin, die bei Schneeglätte auf der Treppe zum U-Bahnhof Kurfürstendamm gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.625,- EUR zugesprochen.

Aus den Urteilsgründen

Nach den Feststellungen des Gerichts war die Treppe zum Unfallzeitpunkt am 16. Januar 2012 glatt, weil jedenfalls die oberen Treppenstufen mit Eis und Schnee belegt waren. Mit abstumpfenden Mitteln sei die Treppe nicht bestreut gewesen. Der beauftragte Winterdienst sei seiner Räumpflicht bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht hinreichend nachgekommen.

Auch wenn die Reinigungspflichten unter dem "Vorbehalt des Zumutbaren" ständen, sei zu berücksichtigen, dass es sich nicht um ein privates Eigenheimgrundstück handele, sondern um "einen der größten U-Bahnhöfe der größten Stadt Deutschlands", so das Amtsgericht. Bei der intensiven Nutzung des U-Bahn-Zugangs sei eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus zu wenig.

Drei-Stunden-Rhythmus zu wenig

Die für die Sicherheit im Bahnhof zuständige U-Bahn-Betreiberin habe den von ihr beauftragten Winterdienst nicht genügend überwacht und hafte deswegen ebenfalls für die Unfallfolgen. Allerdings müsse sich die Geschädigte ein 25%iges Mitverschulden am Sturz anrechnen lassen, weil sie beim Begehen der Treppe den Handlauf nicht benutzt habe. Neben dem Schmerzensgeld hat die Amtsrichterin der Klägerin u.a. Ersatz wegen ihrer Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und wegen Verdienstausfalls zugesprochen.

Themenindex:
Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Räumpflicht

Gericht:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 31.10.2012 - 215 C 116/10

AG Charlottenburg, PM Nr. 79/2012
Rechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:

26.01.2009 - Ein Vermieter kann im Winter die Räum- und Streupflicht an einen professionellen Winterdienst übertragen. Die dadurch entstehenden Kosten darf er auf seine Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Diese Variante kann auch haftungsrechtliche Vorteile für den Vermieter sowie für die Mieter haben. Urteil lesen

Verkehrssicherungspflicht: Der Vermieter eines PKW-Stellplatzes ist seinem Mieter grundsätzlich nicht zum Winterdienst verpflichtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf macht Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Verletzt dieser sich, so hat sich nach Ansicht der Juristen lediglich sein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht. Urteil lesen

Mietrecht: Rutscht jemand in einem Miets- oder Bürohaus auf einer frisch gewischten Treppe aus und verletzt sich dabei, so bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter. Auf dieses Urteil des Landgerichts Gießen weist Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse hin. Urteil lesen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.7.06 - 4 U 126/06 - 36 Die Verkehrssicherungspflicht eines Vermieters hat auch Kindern gegenüber Grenzen. So haftet beispielsweise ein Hauseigentümer nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Treppengeländer zum Hinunterrutschen missbraucht wird, informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de