Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Zum 01. Januar 2013 treten auch im kommenden Jahr wieder viele wichtige Änderungen in Kraft. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Ein Beitrag der ARAG Experten

GEZ

An die Stelle  der alten GEZ-Gebühr, die sich nach Gerätezahl und -art richtete, tritt eine Pauschale für alle Haushalte – der Rundfunkbeitrag. Er beträgt monatlich 17,98 Euro. So soll dem Schwarzsehen vorgebeugt werden. Empfänger von Sozialleistungen oder BAföG können sich auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen von der Gebühr befreien lassen.

Schornsteinfeger

Die Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger wird abgeschafft. Ab sofort darf jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger frei wählen, ist aber gleichzeitig auch selbst für die Einhaltungen der Kehrfristen verantwortlich.

Pflegereform

Insbesondere die steigende Zahl der Demenzkranken erhält mehr Leistungen. Auch ohne Pflegestufe erhalten altersverwirrte Menschen nun ein Pflegegeld von 120 Euro im Monat. Innerhalb der Pflegestufen wird der Pflegegeldsatz für Demenzkranke erhöht. Das gilt ebenso für Sachleistungen wie die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes.

Minijob

Die Verdienstgrenze für Minijobber wird auf 450 Euro angehoben. Zeitgleich wird die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Während es in der Vergangenheit eine freiwillige Angelegenheit war, den Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung auf den vollen Satz aufzustocken, fließen nun automatisch vier Prozent des Lohns in die Rentenkasse. Dieser Regelung kann allerdings widersprochen werden.

EU-Führerschein

Ab dem 19.01 tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie regelt u. a. den Inhalt der Fahrerlaubnisklassen neu. Darüber hinaus gibt es eine Befristung auf 15 Jahre für ab 2013 ausgestellte Führerscheine. Alle zuvor ausgestellten behalten bis 2033 ihre Gültigkeit. Der Umtausch ist für normale Pkw- und Motorradfahrer lediglich ein Verwaltungsakt. Bus- und Lkw-Fahrer müssen sich nach Ablauf der Frist ärztlichen Untersuchungen unterziehen.

Unisex-Tarife

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer beim Erheben ihrer Beiträge nicht mehr zwischen Frauen und Männern differenzieren. Davon profitiert aber nur das weibliche Geschlecht. Frauen ist daher angeraten, erst im nächsten Jahr neue private Kranken-, Pflege-, Renten- oder Risikolebensversicherungen abzuschließen.

Briefpreise

Die Post will das Porto für Briefe und größere Sendungen erhöhen. Gestiegene Kosten seien für die erste Preiserhöhung seit 15 Jahren verantwortlich. So soll unter anderem der Versand eines Standardbriefs national nicht mehr 55 Cent, sondern 58 Cent kosten.

Ehrenamt

Das Ehrenamt soll weiter gestärkt werden. So soll beispielsweise die Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro angehoben werden, die sogenannte Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro. Diese Beträge bleiben dann steuer- und sozialabgabenfrei.

Energieausweis

Während Eigentümer, die eine Immobile verkaufen oder vermieten wollten, den Energieausweis bisher nur auf Verlangen des Interessenten vorzeigen mussten, ist das Vorzeigen dieses Dokuments nun Pflicht. Die konkreten Angaben zum Energieverbrauch sollen sogar schon bei Aufgabe der Wohnungsanzeige verpflichtend sein.

Elterngeld

Die Berechnung des Elterngeldes wird vereinfacht. So wird nicht mehr der tatsächliche Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung herangezogen, sondern eine Pauschale vom Brutto abgezogen und als Berechnungsgrundlage genommen. Da diese meist etwas höher ist als die tatsächlichen Sätze, ergibt sich in der Berechnung ein geringeres Nettoeinkommen und somit auch weniger Elterngeld. Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Wer mit einem Steuerklassenwechsel dem möglichen finanziellen Verlust vorbeugen will, sollte dies so schnell wie möglich tun, damit es sich überhaupt lohnt.

Aufbewahrungsfristen

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen und Belege über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Ab 2013 wird die bisher geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre verkürzt. Ab 2015 sind es dann nur noch sieben Jahre.

Elektrofahrzeuge

Die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen wird ab 2013 steuerlich gefördert. Die bislang geltende Regelung, nach der der Arbeitnehmer ein Prozent vom Listenpreis des Wagens als geldwerten Vorteil versteuern muss, benachteiligt nämlich Elektrofahrzeuge, weil deren Listenpreis höher ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Deshalb wird künftig der Listenpreis bei Elektrofahrzeugen um die Kosten für die Batterie gemindert.

Ein Beitrag der ARAG SE


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