Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kosten der privaten Lebensführung, die der steuerlichen Person zwangsläufig entstehen, eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG darstellen. Die zumutbare Belastung beträgt je nach Familienstand, Steuerklasse und der Zahl der Kinder ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Absetzbare Kosten
Zu den absetzbaren Kosten gehören Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten, die bei Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich immer absetzbar sind – in Umgangsrechtsstreitigkeiten im Einzelfall. Auch Mediationskosten, die zu einer Ehescheidung geführt haben, können absetzbar sein.
Nicht berücksichtigungsfähig
Nicht berücksichtigungsfähig sind z. B. Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt), Zugewinnausgleich (Ausnahme bei Gutachterkosten) und Kosten einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung.
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Tobias Zink, Rechtsanwalt
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Über die Sozietät Stallbaum+Zink Rechtsanwälte: Die Sozietät Stallbaum+Zink Rechtsanwälte betreut seit über 20 Jahren Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen. Die Anwaltskanzlei wurde von Rechtsanwalt Herbert Ladwig gegründet. 2001 ist Rechtsanwalt Stefan Stallbaum als Partner unter der Firmierung Ladwig+Stallbaum eingetreten und bearbeitet Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht. 2010 wurde die Anwaltskanzlei durch Rechtsanwalt Tobias Zink im Bereich Familienrecht ergänzt. Rechtsanwalt Herbert Ladwig steht seit seinem Ruhestand weiterhin beratend als sogenannter “of counsel” zur Verfügung. Tobias Zink, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Stallbaum+Zink in Stuttgart, ist auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert. Als “Scheidungsanwalt” bietet er Beratung, Vertretung und Prozessführung in den Bereichen: Unterhalt, Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Güterrecht, Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgen, Sorge- und Umgangsrecht, internationale Kindesentführung, Vermögensauseinandersetzung, Nebengüterrecht u.a. |