Werden im Vermittlungsgespräch oder im Anlageprospekt falsche Angaben über die zu zahlende Vermittlungsprovision gemacht, liegt eine arglistige Täuschung vor. Die finanzierende Bank hat dann keinen Anspruch auf Rückzahlung des zur Finanzierung gewährten Darlehens, wenn sie von der arglistigen Täuschung wusste oder diese hätte erkennen können.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Bank dazu verpflichtet, Auskunft über das Guthaben auf einem im Jahr 1959 eingerichteten "vergessenen" Sparbuch zu erteilen.

Verlangt eine Bank per Preis- und Leistungsverzeichnis 12 Euro pro Jahr als Gebühren für die Führung von Darlehenskonten bei ihr, dann handelt sie unrechtmäßig. Damit werden den Kunden nämlich Leistungen in Rechnung gestellt, die allein im Interesse des Geldinstituts liegen.

Tausende Kapitalanleger haben zur Finanzierung von geschlossenen Fonds Darlehensverträge mit DSK Bank und der Allbank abgeschlossen, die später zunächst durch die GE Money Bank GmbH und dann durch die GE Capital Bank AG fortgeführt wurden.

Darlehensvertrag - Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch kommt es beim rechtlichen Begriff der Sittenwidrigkeit nicht auf eine Anstößigkeit im moralischen Sinne an, sondern allein auf die Frage der Hinnehmbarkeit der rechtsgeschäftlichen Gestaltung für die Rechtsordnung.

Urteil: Banken und Sparkassen dürfen keine Gebühren für eine sogenannte Überziehungsbearbeitung verlangen, wenn sie Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht einlösen können.

Pressemitteilung - Der für das Bankrecht zuständige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Bankkunden Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Millionen Euro zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat ein Kreditinstitut dazu verurteilt, dem Girokonto einer Kundin einen Betrag von 40.000 € gutzuschreiben, der aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags abgebucht worden war.

Kreditvergabe - Das OLG Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. entschieden, dass eine Volksbank bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden in ihren AGB keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben darf.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. entschieden, dass eine Volksbank bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben darf.