Vergleichsangebot der Commerzbank AG ist nicht immer zu empfehlen. Seit dem 18. Mai 2008 hat die Commerzbank AG rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder für den Fonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN: A0ND6C ISIN: DE000A0ND6C8) eingeworben.

Als sichere Kapitalanlage wurde der CFB Fonds 130 "Die Neue Börse Frankfurt" von der Commerzbank ihren Kunden angeboten. 2.600 Anleger investierten rund 100 Mio. € in den neuen Sitz der Deutschen Börse AG. Heute, 10 Jahre später droht die werthaltige Altersvorsorge für die Anleger zum Totalverlust zu werden.

Die Situation vieler Medico Fonds ist besorgniserregend. Zahlreichen Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals, möglicher Weise müssen sie noch Ausschüttungen, die sie in der Vergangenheit erhalten haben, zurückzahlen.

Die Kombi-Rente der SpaRenta GmbH wurde als "alternatives Vorsorgemodell" angeboten, als Baustein zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine Einmaleinzahlung geleistet wurde.

Versicherung muss Entnahmepläne erfüllen - In Erwartung hoher Renditen hatten vor allem in den neunziger Jahren viele Anleger angelsächsische Lebensversicherungen - unter anderem bei Clerical Medical - abgeschlossen, die teilweise sogar noch auf Kredit finanziert wurden. Nach drastischen Renditeeinbußen ging das Kalkül für die Anleger nicht mehr auf. Doch zwei aktuelle Urteile lassen hoffen.

Der BGH hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank unwirksam ist, weil dadurch Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden.

Die Klage eines Kapitalanlegers gegen seinen Anlagevermittler auf Schadenersatz in Höhe der Anlagesumme von über 100.000 € war erfolgreich. Der Beklagte hatte eine Anlage bei einer ausländischen Gesellschaft vermittelt, die mit "bankinternen" Geschäften enorme Renditen versprochen, jedoch weder Ausschüttungen noch eine Rückzahlung des Anlagekapitals geleistet hatte.

Die beklagte Bank hat es zu unterlassen hat, für Bankgeschäfte mit privaten Kunden in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis und/oder einem Preisaushang eine Klausel zu verwenden, wonach für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgebühr aus dem Darlehensbetrag in Höhe von 2 %, mindestens jedoch in Höhe von 50,00 Euro geschuldet wird.

Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die beklagte Bank der Klägerin - einem mittelständischen Unternehmen - schadensersatzpflichtig ist, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrages (CMS Spread Ladder Swap-Vertrag) verletzt hat.